Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.08.2016 - 3 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Park...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kopycko vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz und Herr Meißner

vom beauftragten Planungsbüro stellen den Bebauungsplan vor und beantworten Fragen

aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Neben den Bedenken zur Zufahrt für die Feuerwehr und die mangelnde Befestigung des landwirtschaftlichen Wegs westlich des Plangebiets wird seitens des Bezirksrats insbesondere die mangelnde Kontrolle der Festsetzungen kritisiert (u.a. Einfriedungen, Grünflächen, Gartengestaltung).

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)

Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Parkkamp“, Th 23, sowie der Begründung wird vorbehaltlich der nachgenannten Änderungen zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

Der Bezirksrat möchte, dass der westliche Zugang so befestigt wird, dass er von Rollatoren, Kinderwagen und Rollstuhlfahrern usw. barrierefrei und gefahrlos genutzt werden kann und als Schulweg anerkannt wird.

 

Die textlichen Festsetzungen und Hinweise (Anlage 4) sind wie folgt zu ändern:

 

A IV 1.5

An Garagen und Carports wird empfohlen, jeweils mindestens eine Wandseite bzw. senkrechte Bauteile vollständig mit Schling- und/oder Kletterpflanzen zu beranken.

 

B II 5 2. Absatz

Es wird empfohlen, die Dachflächen von Garagen und Carports zu begrünen.

 

B III 1.1

Das Wort Metallzaun ist durch das Wort Zaun zu ersetzen.

 

B III 1.2

Das Wort Metallzaun ist durch das Wort Zaun zu ersetzen.

 

B II 4.

Der erste Absatz ist ersatzlos zu streichen.“

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geändert beschlossen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

8  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

 

Protokollnotiz

Bei den Hinweisen unter C 1. 1. Absatz ist zu beachten, dass es sich bei den Bodenverhältnissen um nicht versickerungsfähigen Boden handelt.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise