Rat und Stadtbezirksräte
01.09.2016 - 16.2 Veröffentlichung von Studien, GutachtenAntrag d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.2
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 01.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Stadtrat Ruppert erläutert, dass eine innerstädtische Abfrage ergeben hat, dass zzt. ca. 650 Expertisen laufen, wobei der Hauptanteil bei den Fachbereichen 65 und 66 liegt. Eine Umsetzung des Antrages würde einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeuten und Stellenschaffungen nach sich ziehen. Nach eingehender Diskussion wird der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt:
1. Sämtliche im Auftrag der Stadt oder ihrer Eigenbetriebe angefertigten Studien, Gutachten, Analysen oder ähnliche Arbeiten werden spätestens zwei Wochen nach Eingang bei der beauftragenden Stelle mindestens online auf der Website der Stadt veröffentlicht.
2. Die Veröffentlichung soll nur dann nicht erfolgen, wenn ihr entweder ein Gesetz entgegensteht oder aus der Veröffentlichung ein erheblicher Schaden für die Stadt entstehen könnte.
3. In der Vertragsgestaltung trägt die Verwaltung der Stadt Sorge dafür, dass eine derartige Veröffentlichung auch rechtlich zulässig ist.
4. Der Rat wird monatlich darüber informiert, ob Aufträge entsprechend 1. vergeben wurden, welche Themen sie betreffen, welches Unternehmen damit beauftragt wurde, welche Kosten entstehen und wann mit den Ergebnissen gerechnet wird.
