Rat und Stadtbezirksräte
02.09.2016 - 7 Kriterien für die Auftragsvergaben in der Schül...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 02.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 12:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die vom Verwaltungsausschuss am 25. März 2014 beschlossenen Kriterien für die Auftragsvergaben in der Schülerbeförderung werden wie folgt verändert:
1.Entfallendes Kriterium:
Erklärung des Unternehmens, dass es seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs das hierfür im Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollzieht.
2.Neues Kriterium:
Erklärung des Unternehmens, dass es seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt.
3.Geändertes Kriterium:
Haftpflichtversicherung für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. €, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. € je geschädigter Person.
Die veränderten Kriterien sind ab sofort anzuwenden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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7,8 kB
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2
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öffentlich
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7,8 kB
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