Rat und Stadtbezirksräte
02.09.2016 - 8.3 Sofortige Sanierung der Grundschule Comeniusstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der StadtFür die Sitzung der Schulausschusses wurde der Antrag von der Fraktion B90/Grüne als Dringlichkeitsantrag eingereicht.
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 02.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 12:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Aufgrund der zunehmenden Unruhe, die auf dem Platz der Deutschen Einheit herrscht, auf dem anwesende Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte der Grundschule Come-niusstraße gegen den baulichen und räumlichen Zustand an ihrer Schule protestieren, schlägt der Vorsitzende vor, die gemeinsame Behandlung des Antrages zu TOP 8.3 und der Anfrage zu TOP 9.2 vorzuziehen. Dagegen gibt es seitens des Schulausschusses keinen Widerspruch.
Herr Bratmann unterbricht die Sitzung in der Zeit von 14:15 Uhr bis 14:25 Uhr, damit die Mitglieder des Schulausschusses kurz mit den auf dem Platz der Deutschen Einheit anwesenden Personen aus der Grundschule Comeniusstraße ins Gespräch kommen können.
Nach der Unterbrechung der Sitzung erhält der Vorsitzende des Schulelternrates der Grundschule Comeniusstraße, Herr Matthias Meier, und der Schülersprecher Gelegenheit sich in der Sitzung des Schulausschusses zu äußern. Beide beklagen stellvertretend für die Schulgemeinschaft, dass die Schule nicht nur im Hinblick auf den Brandschutz und der festgestellten Schäden am Dach der Sporthalle saniert werden muss, sondern dass es auch dringend einer Verbesserung der räumlichen Versorgung der Schule mit Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb bedarf. Dazu sollte ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden.
Der Vorsitzende lässt zunächst die unter TOP 9.2 vorgesehene Anfrage behandeln, die Herr Jordan erläutert.
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Schulleitung der Grundschule Comeniusstraße hat Kontakt mit umliegenden Schulen aufgenommen und Sporthallenzeiten an der Grundschule Heinrichstraße, der Integrierten Gesamtschule Franzsches Feld und den Berufsbildenden Schulen V in der Sporthalle Leopoldstraße erhalten.
Zu Frage 2:
Es hat bereits in 2012 Untersuchungen gegeben, wie die räumliche Situation der Sporthalle verbessert werden könnte. Danach gibt es an der Halle Möglichkeiten, diese zu erweitern. Die Toilettenanlage ist beispielsweise überdimensioniert und könnte verkleinert werden. Gegenüber der Errichtung eines Neubaus einer Sporthalle ist die Instandsetzung und ggf. bauliche Erweiterung der vorhandenen Sporthalle wirtschaftlicher. Problematisch ist auch, dass der Neubau einer Sporthalle unter Berücksichtigung der Grenzabstände nicht am Standort der alten Sporthalle entstehen könnte.
Zu Frage 3:
Die Kosten für die Deckensanierung im Bestand betragen geschätzt 450.000 €.
Frau Dr. Flake erkundigt sich, wie es zu dem desolaten Zustand der Deckenkonstruktion in der Sporthalle kommen konnte. Die Verwaltung teilt mit, dass es regelmäßig Sicherheitsbegehungen der städtischen Gebäude gibt. Mit Hinweis auf Problemen bei den Unterdeckenkonstruktionen in Sporthallen in Nordrhein-Westfalen ist deshalb in der Sporthalle der Grundschule Comeniusstraße tiefergehend ergründet worden, ob und ggf. in welchem Ausmaß es dort Schäden gibt. Dabei ist der Befall von tragenden Holzdeckenbalken mit Hausschwamm festgestellt worden.
Protokollnotiz: Frau Kaphammel verlässt die Sitzung um 14:45 Uhr.
Ferner möchte Frau Dr. Flake wissen, ob ihre Information, dass die Sanierung der Sporthallendecke ca. ein Jahr dauert, richtig ist. Diese Zeitspanne wird von der Verwaltung bejaht. Außerdem interessiert sie, warum die provisorisch errichtete Feuertreppe immer noch steht und noch nicht einer dauerhaften Rettungswegtreppe gewichen ist.
Die Verwaltung weist grundsätzlich darauf hin, dass es ein Schulsanierungsprogramm gibt, in dem Baumaßnahmen nach Prioritätensetzungen abgearbeitet werden. Wenn es seitens der Politik den Wunsch nach einer Veränderung der Prioritäten gibt, dann kann dies seitens der Politik beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt werden. Bisher hatte die Grundschule Comeniusstraße nicht die hohe Priorität, die nun diskutiert wird. Wenn dieses Vorhaben Priorität erhalten sollte, müsste die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, welche Schule oder Schulen stattdessen im Schulsanierungsprogramm nach hinten verschoben werden müssen.
Herr Kamphenkel erkundigt sich, bis wann die Schule so hergerichtet sein könnte, dass die notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Verbesserungen der räumlichen Situation der Schule abgeschlossen sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es bisher keine Haushaltsmittel für eine derartige Gesamtmaßnahme im Haushalt gibt. Diese Mittel müssten eingestellt werden, damit die Gesamtmaßnahme geplant werden könnte. Daher ist ein Zeitpunkt zum Abschluss der Realisierung der Maßnahme zurzeit nicht möglich.
Herr Bratmann lässt anschließend den Dringlichkeitsantrag behandeln, den Frau Dr. Flake erläutert.
Herr Grziwa bittet, dass über die einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlags getrennt abgestimmt wird. Über den Antrag, dass über die einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlags getrennt abgestimmt werden soll, lässt der Vorsitzende zunächst abstimmen. Dieser Antrag wird abgelehnt (3 Ja/8 Nein/2 Enthaltungen).
Anschließend lässt Herr Bratmann über den Dringlichkeitsantrag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Braunschweig wird gegeben zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Sanierung der Grundschule Comeniusstraße planerisch umgehend vorzubereiten und den Gremien zum Beschluss vorzulegen. Die finanziellen und personellen Ressourcen werden dabei von der Verwaltung ermittelt und in die Haushalte 2017 ff. aufgenommen. Der Umfang der Maßnahme soll dabei im Einzelnen beinhalten:
1. Planung und Errichtung einer Mehrzweckhalle/Sporthalle durch Sanierung und Erweiterung der vorhandenen Sporthalle, inkl. der Umkleideräume, Duschen, Geräteräume, Lagerräume und Fluchtwege/Treppen. Falls möglich soll auch die Möglichkeit eines auskömmlichen Neubaus mit gleichen Anforderungen geprüft werden. Für beide Varianten sollen die maximal möglichen Raumkapazitäten eingeplant werden, um die extreme Raumnot der Schule zu mildern.
2. Planung und Errichtung von ausreichenden, modernen WC-Bereichen für alle Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit dem Neu-/Umbau der Sport-/Mehrzweckhalle sowie die Einrichtung einer Toilettenanlage im Keller des Hauptgebäudes.
3. Planung und Errichtung des zweiten Fluchtweges am Hauptgebäude anstelle des jetzigen Provisoriums.
4. Planung und Errichtung von Gebäuden/Räumen im oder am Hauptgebäude, um den Anforderungen einer vierzügigen Grundschule mit einem großen Ganztagsangebot besser gerecht zu werden.
5. Mit den Planungen ist unverzüglich zu beginnen und die Maßnahmen sind schnellstmöglich umzusetzen und bis spätestens 2019 abzuschließen.
6. Darüber hinaus ist die Priorisierung der Sanierung des Hauptgebäudes im Schulsanierungsprogramm hinsichtlich der notwendigen baulichen Veränderungen zu prüfen, um den schulischen, energetischen, brandschutztechnischen und statischen Anforderungen an ein modernes Schulgebäude gerecht zu werden. Die Einbeziehung des Dachgeschosses in die Schulbelange ist dabei in die Prüfung mit einzubeziehen und die Umsetzung zeitlich, finanziell und fachlich zu bewerten.
