Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.10.2016 - 8.1 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "An d...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsfrau Ohnesorge nimmt Bezug auf die 1. Ergänzung zur Vorlage und erläutert, warum der Stadtbezirksrat eine einseitige Erschließung der Baugebiete An der Schölke und Feldstraße über die Kreuzstraße und den Madamenweg ablehne. Es müsse eine verkehrliche Entlastung des Madamenwegs erfolgen, u.a. durch Maßnahmen auf der Straße Am Ganderhals.

 

Herr Warnecke nimmt Bezug auf die Mitteilung DS 16-03054, Erschließungsvariantenr das Baugebiet Feldstraße. Er verdeutlicht, dass noch keine abschließende Entscheidung für eine der vorgestellten Erschließungsvarianten erfolgt sei. Eine Entscheidung wo und in welcher Weise eine verkehrliche Anbindung des geplanten Baugebietes Feldstraße erfolgen soll, könne jedoch nur im Rahmen des jeweils unmittelbar betroffenen Planverfahrens, hier des Bebauungsplanes Feldstraße, vorgenommen werden.

 

Ratsherr Schicke-Uffmann fragt, wie viele Ereignisse mindestens der Intensität HQ 100 in den letzten 100 Jahren eingetreten seien.

 

Herr Warnecke teilt mit, dass im Jahr 2002 ein Hochwasserereignis war, dass deutlich über einem HQ 100-Ereignis gelegen habe. Zu weiteren Ereignissen lägen keine Erkenntnisse vor.

 

rgermitglied Räder macht darauf aufmerksam, dass bei den Ausführungen zum HQ200 auf Seite 12 der Begründung die Formulierung „mehr als alle 200 Jahre“ in „nicht häufiger als 200 Jahre“ geändert werden müsse. Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Herr Warnecke beantwortet Fragen von Ratsherrn Dr. Büchs zur Schadstoffbelastung des Bodens.

 

Ratsherr Schicke-Uffmann stellt den Antrag, den geänderten Beschlusstext des Stadtbezirksrates zu übernehmen.

 

Hierüber wird wie folgt abgestimmt:

 

dafür: 2 dagegen: 5Enthaltungen: 4

 

Ratsfrau Palm stellt den Antrag, den Beschlusstext um folgende Nr. 5 zu erweitern:

 

Die Verwaltung wird gebeten zur Entlastung des Madamenwegs zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Straße Am Ganderhals erforderlich sind und eine entsprechende Kostenschätzung vorzunehmen.“

 

Hierüber wird wie folgt abgestimmt:

 

dafür: 7dagegen: 4Enthaltungen: 0

 

Im Anschluss wird über die Vorlage einschließlich des erweiterten Beschlusstextes abgestimmt.

Reduzieren

Beschluss:

1. „Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß §

4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der

Verwaltung gemäß den Anlagen 6, 7 und 8 zu behandeln.

 

2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke", HO 41, wird in der

während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung

beschlossen.

 

3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Schölke", HO 41, vom

04.03.2008 wird für die in Anlage 9 dargestellten Flächen aufgehoben."

 

5. "Die Verwaltung wird gebeten zur Entlastung des Madamenwegs zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Straße Am Ganderhals erforderlich sind und eine entsprechende Kostenschätzung vorzunehmen."

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlusstext wurde mehrheitlich um die Nr. 5 erweitert.

 

dafür: 11dagegen: 0Enthaltungen: 0

 

 

Erläuterungen und Hinweise