Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.11.2016 - 13 Bestellung von Vertretern der Stadt in Gesellsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1.Die derzeitigen Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen und den Gesellschafterversammlungen entsprechenden Organen der in den Anlagen 1 bis 16 genannten Gesellschaften werden abberufen.

 

2.1Mit Beginn der XIX. Wahlperiode des Rates der Stadt Braunschweig werden jeweils 4 Vertreter - sofern gesellschaftsvertraglich keine andere Anzahl festgelegt ist - in Gesellschafterversammlungen der Eigengesellschaften und der im Konzern der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH eingegliederten Beteiligungen entsandt.

 

2.2Die Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen und den Gesellschafterversammlungen entsprechenden Organen werden nach den Fraktions- bzw. Gruppenvorschlägen entsprechend den in den Anlagen 1 bis 8 aufgeführten Beschlüssen entsandt.

 

3.1Die Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen und den Gesellschafterversammlungen entsprechenden Organen werden gemäß den in den Anlagen 9 bis 16 aufgeführten Wahlergebnissen entsandt.

 

3.2Die Verwaltung wird ermächtigt, Vertretungsvollmacht für Gesellschafterversammlungen in städtischen Beteiligungen zu erteilen, wenn sowohl der gewählte Vertreter als auch der gewählte Stellvertreter an der Sitzungsteilnahme gehindert sind.

 

4.Den Verwaltungsvertretern in den Gesellschafterversammlungen wird ein gegenseitiges Vertretungsrecht erteilt."

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise