Rat und Stadtbezirksräte
01.11.2016 - 5.4 Änderungsantrag TOP 5 Geschäftsordnung Einwohne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: DIE FRAKTION P2
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 01.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist auf die zu diesem Punkt vorliegenden Änderungsanträge hin. Oberbürgermeister Markurth bringt die Vorlage ein und erläutert die den Ablauf der Ratssitzung betreffenden Änderungen in der Geschäftsordnung. In der weiteren Aussprache werden die Änderungsanträge beraten.
Ratsherr Sommerfeld bringt den Änderungsantrag 16-03183 ein und begründet diesen. Ratsfrau Dr. Flake beantragt getrennte Abstimmung über den letzten Punkt des Änderungsantrages (Änderung § 36). Anschließend stellt Ratsvorsitzender Graffstedt die mit dem Antrag 16-03183 beantragten Änderungen getrennt in Teil 1 (Änderungen §§ 14 und 23) und Teil 2 (Änderung § 36) zur Abstimmung.
Ratsherr Dr. Büchs bringt den Änderungsantrag 16-03223 ein und begründet diesen. Oberbürgermeister Markurth stellt klar, dass die jetzige Regelung bereits das ermöglicht, worauf der Änderungsantrag abzielt. Ratsherr Dr. Büchs erklärt daraufhin, dass der Antrag zurückgezogen wird.
Ratsherr Wirtz bringt den Änderungsantrag 16-03224 ein und begründet diesen. Anschließend lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Änderungsantrag abstimmen.
Ratsherr Bley bringt den Änderungsantrag 16-03109-02 ein und begründet diesen. Im Anschluss stellt Ratsvorsitzender Graffstedt den Änderungsantrag zur Abstimmung.
Ratsherr Bley bringt den Änderungsantrag 16-03109-01 ein und begründet diesen. Nach Aussprache stellt Ratsvorsitzender Graffstedt den Änderungsantrag zur Abstimmung.
Nach weiterer Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über die Vorlage 16-03109 abstimmen.
Beschluss:
In §26, Abs.3, Satz 2 wird gestrichen.
(3)
Fragen über Angelegenheiten des Rates beantwortet die/der Ratsvorsitzende, sonstige Fragen der Oberbürgermeister bzw. von ihm bestimmte Dezernentinnen/Dezernenten oder leitende Beschäftigte. Eine Beantwortung erfolgt nur, wenn die Fragestellerin/der Fragesteller in der Sitzung persönlich anwesend ist.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt mündlich. Fragen, die nicht rechtzeitig zu beantworten waren oder die nach Ablauf der Einwohnerfragestunde noch nicht behandelt worden sind, werden schriftlich beantwortet. Ist der Fragesteller in der Ratssitzung anwesend, kann er verlangen, dass statt einer schriftlichen Antwort die Anfrage bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt wird. Soweit eine schriftliche Beantwortung erfolgt, ist der Rat über die Antwort in Kenntnis zu setzen.
