Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.11.2016 - 22.1 Einführung des Betreuungsangebotes SchukiPlusAn...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake schlägt vor, zu der Vorlage und dem Antrag 16-03325 keine Beschlussempfehlung abzugeben. Die Behandlung der Vorlage im FPA erfolgt nur, da die ursprünglich vorgesehene Vorlage (16-03125) die Behandlung im FPA erforderte. Bei der nun vorliegenden Vorlage wäre eine Behandlung im FPA nicht erforderlich.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt ergänzend zu den bestehenden Angeboten der Schulkindbetreuung die Einführung des Angebotes SchuKiPlus an der Grundschule Lamme und Lehndorf als Pilotprojekt und Übergangsphase zu einer kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS). Bis zu den Haushaltsberatungen soll dem Rat mitgeteilt werden, wie und zu welchen Kosten spätestens nach 2 Schuljahren die Umwandlung dieser Schulen zu kooperativen Ganztagsgrundschulen erfolgen kann.

 

2. Der Beschluss über die Einführung des SchukiPlus-Angebotes an der Grundschule Edith Stein wird bis zu den Haushaltsberatungen vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat schnellstmöglich räumliche Umsetzungsalternativen im Rahmen der Schulkindbetreuung vorzuschlagen. Grundschule und Jugendhilfeträger werden gebeten, in absehbarer Zeit ein Konzept für eine KoGS zu entwickeln.

 

3. Die Einführung von weiteren SchukiPlus-Angeboten bedarf eines gesonderten Ratsbeschlusses. Dazu sind folgende Bedingungen Grundvoraussetzung

 

1.Es ist ein zwingender Betreuungsbedarf vorhanden und die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung von Klassenräumen ist gegeben.

2.Möglichkeiten räumlicher Nutzungen bzw. Möglichkeiten der räumlichen Erweiterungen für Schulkindbetreuung in oder an der Schule sind nicht vorhanden.

3.Schule und Jugendhilfeträger erklären ihre Bereitschaft zur Einrichtung einer KoGS und der Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes.

4.Die minimalen räumlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in eine  KoGS werden innerhalb von 2 Schuljahren hergestellt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem JHA, dem Schulausschuss und dem Rat ein Konzept über die notwendige Raumausstattung einer KoGS vorzulegen und dabei darzustellen, welche räumlichen Voraussetzungen minimal vorhanden sein müssen. Es soll geprüft werden, wie die Verwaltung in ihrer Funktion als Schulträgerin die Umwandlung an den Schulen vorantreiben kann, die noch nicht ihre Bereitschaft zu einer KoGS erklärt haben.

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Ergebnis:Passiert (12 / 0 / 1)

Erläuterungen und Hinweise