Rat und Stadtbezirksräte
23.11.2016 - 9.1 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Hein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 23.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Warnecke erläutert das Vorhaben anhand der ausgehängten Pläne.
Stadtbaurat Leuer informiert, dass der städtebauliche Vertrag noch nicht vorliege. Es sei geplant, diesen in die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 14. Dezember 2016 einzubringen. Eine Auslegung des Bebauungsplans erfolge erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages.
Stadtbaurat Leuer erläutert die Regelungen zum sozialen Wohnungsbau, angestrebt sei eine Quote von 20% mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Der Investor könne die Hälfte davon über ein Projekt der Stiftung Neuerkerode abwickeln. Stadtbaurat Leuer führt weiter aus, dass eine Kindertagesstätte errichtet werde, die im Eigentum des Investors bleibe und von der Stadt angemietet werde. Weiterhin solle das vorhandene Dorfgemeinschaftshauses in Rautheim überplant werden. Dabei solle auch der Lärmschutz für die benachbarten Anwohner verbessert werden.
Herr Benscheidt beantwortet Fragen von Bürgermitglied Dr. Schröter zum ruhenden Verkehr.
Ratsherr Kühn berichtet aus der Sitzung des Stadtbezirksrates 213 vom 22. November 2016. Stadtbaurat Leuer beantwortet Fragen von Ratsherrn Kühn.
Stadtbaurat Leuer geht auf die gefassten Protokollnotizen des Stadtbezirksrates 213 ein. Er betont, dass es keine Erweiterung des Beschlusstextes durch den Stadtbezirksrat gäbe.
Ratsherr Dr. Büchs erklärt, dass von der BIBS-Fraktion der Änderungsantrag 16-03383 zu der heutigen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses eingebracht werde, der die Protokollnotizen des Stadtbezirksrates aufgreife.
Ratsfrau Palm kritisiert, dass der Änderungsantrag erst nach Sitzungsbeginn eingebracht worden sei und den Ausschussmitgliedern nicht bekannt sei.
Nach weiterer Diskussion erklärt der Ausschuss mehrheitlich, dass aufgrund der Kurzfristigkeit des vorgelegten Änderungsantrages 16-03383 keine inhaltliche Bewertung hierzu abgegeben werden könne. Daher solle kein Beschluss über den Änderungsantrag erfolgen.
Beschluss:
„1.Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan AW 100 wird um die in der Planzeichnung gekennzeichnete Teilfläche zur Änderung der Bebauungspläne RA 13 und RA 22 erweitert.
2.Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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