Rat und Stadtbezirksräte
06.12.2016 - 32.2 Verlängerung der Gebietsfreistellung der öffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 32.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 06.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu diesem Punkt die Anfrage 16-03390 und der Änderungsantrag 16-03423 vorliegen. Zunächst wird die Anfrage 16-03390 von Ratsfrau vom Hofe eingebracht und von Stadträtin Dr. Hanke beantwortet (Stellungnahme 16-03390-01). Anschließend wird von Ratsherrn Bratschke der Änderungsantrag 16-03423 eingebracht und begründet. In der weiteren Aussprache beantragt Ratsfrau Dr. Flake, den Änderungsantrag 16-03423 getrennt abzustimmen und den zweiten Teil (Ziff. 2) in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit zu überweisen. Am Ende der Aussprache stellt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst den ersten Teil des Änderungsantrages 16-03423 (Text einschl. Ziff.1) zur Abstimmung. Anschließend lässt er über die Verschiebung der Ziff 2. des Änderungsantrages in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit abstimmen und stellt fest, dass diese bei wenigen Fürstimmen abgelehnt wird. Danach stellt er die Ziff. 2 des Änderungsantrages zur Abstimmung.
Beschluss:
"Im Stadtbezirk 221 Weststadt wird die Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen auf der Grundlage des § 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. das Jahr 2017 intensiv zu nutzen, um den Fortbestand des bisher anerkannt erfolgreichen "Verein Stadtentwicklung Weststadt e. V." auch nach dem 31. Dezember 2018 in geeigneter Weise vorzusehen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Wohnungsunternehmen.
2. nach Anhörung der betroffenen Wohnungsunternehmen die voraussichtlichen wohnungswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen einer Reaktivierung von Belegungsbindungen auf das Stadtteilleben in der Weststadt darzulegen. Dies geschieht so rechtzeitig, dass eine nochmalige Verlängerung der Gebietsfreistellung über das Jahr 2018 hinaus beantragt werden könnte."
