Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

31.01.2017 - 20 Delegation von Entscheidungsbefugnissen auf den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Sommerfeld hinterfragt die Notwendigkeit der Delegation der Entscheidungsbefugnisse auf den Oberbürgermeister. Stadtrat Ruppert erläutert, dass diese Entscheidungen bei einer Stadt in der Größenordnung von Braunschweig typischerweise auf den Oberbürgermeister delegiert werden.

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Beschluss:

Die Befugnis über Ausnahmen vom Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstige Vorteilen gemäß § 42 Abs. 1 S. 2 des Beamtenstatusgesetzes zu entscheiden, wird auf die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister übertragen.

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Abstimmungsergebnis:Dafür: 11    Dagegen: 2    Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise