Rat und Stadtbezirksräte
02.02.2017 - 4.2 Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Datum:
- Do., 02.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klockgether stellt anhand einer Präsentation das Nutzungskonzept der Flüchtlingsunterkünfte vor. Er geht insbesondere darauf ein, dass die Unterkünfte, die im ersten Bauabschnitt fertiggestellt werden, für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen seien.
Sofern in den übrigen Standorten keine Flüchtlingsunterbringung notwendig sei, werden alternative Nutzungsmöglichkeiten angestrebt. Für die Unterkünfte Ölper-Biberweg und Mendelssohnstraße wurde mit der TU Braunschweig studentisches Wohnen vereinbart. Der Standort Ölper lasse jedoch bauplanungsrechtlich lediglich eine eingeschränkte Nutzung wegen der Nähe zum Tierheim zu, deshalb sei geplant dort Teilnehmer aus dem Projekt „Brückenkurs“ unterzubringen. Hierbei handele es sich um Flüchtlinge mit einer Hochschulzugangsberechtigung. Für die Standorte Lamme und Gliesmarode werde eine gemischte Nutzung angestrebt.
Die Betreuung an den Standorten werde zunächst durch eine sozialpädagogische Kraft, eine Verwaltungskraft sowie einen Unterkunftswart sichergestellt. Darüber hinaus werde in den ersten 3 Monaten ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden, der sicherstellt, dass rund um die Uhr ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehe.
Frau Dr. Hanke führt auf Nachfrage aus, dass die Option einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages mit dem Sicherheitsdienst bestehe, sofern sich der Bedarf ergebe. Das Ziel sei aber, nach einer Anfangsphase ohne einen ständigen Sicherheitsdienst auszukommen.
Sie ergänzt die Ausführungen hinsichtlich der weiteren Verwendung der Saarbrückener Straße. Hier sei geplant, dieses Gebäude weiterhin für die kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen vorzuhalten um flexibel auf die Flüchtlingssituation reagieren zu können. Zur Vermeidung von Leerständen könnten ggf. kurzfristige Nutzungen anderer Art erfolgen.
Darüber hinaus berichtet sie, dass der Stadtbezirksrat Lehndorf/Watenbüttel in seiner Sitzung einen Änderungsantrag gestellt habe, mit der Maßgabe auch an allen übrigen Standorten gemischtes Wohnen zu ermöglichen. Frau Dr. Hanke betont, dass dieses schon aus den geschilderten planungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Sie gibt weiterhin zu bedenken, dass die Unterkünfte vorrangig für die Flüchtlingsunterbringung gebaut werden. Eine anderweitige Nutzung komme nur in Frage um Leerstände zu vermeiden.
Sollten gemischt genutzte Unterkünfte und die Standorte für studentisches Wohnen für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden, müsse dies möglichst kurzfristig möglich sein. Die Verträge mit dem Studentenwerk würden entsprechend gestaltet. Beim gemischten Wohnen müsse ggf. nach sozialverträglichen Lösungen gesucht werden.
Die Planungen der bisher zurückgestellten Standorte werden weiterhin für Notfälle bereitgehalten.
Insgesamt wird das Nutzungkonzept und die Präsentation in den Stadtbezirksratssitzungen aus den Reihen der Politik gelobt.
Herr Merfort bittet die „Runden Tische“ an den jeweiligen Standorten über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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