Rat und Stadtbezirksräte
21.02.2017 - 26 Förderung der Kindertagesstätten Umstellung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hanke
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 21.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen erhalten im Rahmen der Förderung von Kindertagesstätten nach dem Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 (DS 11732/08) inkl. seiner Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse für die Umstellung der Bezahlung ihrer Beschäftigten auf den Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) eine pauschale Erhöhung der Fachpersonalkosten in den Förderpositionen des Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) für
„Kosten für Leitung und Verwaltung" und "Betreuungsdienst" in der Grundpauschale und
den Aufschlag für große Einrichtungen
von 4,5 % für das entsprechende Betreuungsangebot.
Die übrigen Positionen der Grundpauschale (Hauswirtschaftlicher Dienst sowie sonstiges Personal und sonstige Personalkosten) bleiben von dieser Regelung unberührt.
Entsprechend wird mit der Pauschale zur Abdeckung des erhöhten Personalaufwands für Vertretungszeiten nach dem Ratsbeschluss vom 26. Juni 2015 (DS 15-00240) verfahren.
Weisen die Träger bis 30. September 2017 mittels Testat eines vereidigten Wirtschaftsprüfers nach, dass die Erhöhung der Fachpersonalkosten auf der Grundlage der personellen Rahmenvereinbarung tatsächlich mehr als 4,5 % beträgt, erfolgt in diesen Fällen eine entsprechende nachträgliche Steigerung der Fachpersonalkosten bis auf maximal 6,75%. Die Kosten und die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers gehen zu Lasten der Stadt Braunschweig.
Haben Träger die Absicht und kündigen bis 30. September 2017 an, dass eine Umstellung der Bezahlung ihrer Beschäftigten auf den TVöD SuE im Laufe des Jahres 2017 erfolgen wird, können sie ebenfalls die Erhöhung der Fachpersonalkosten bis auf maximal 6,75 % erhalten, allerdings erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Umstellung unter Vorlage des Testats eines vereidigten Wirtschaftsprüfers.
Zur Berücksichtigung der laufenden Tariferhöhungen werden die Grundpauschale und der Aufschlag für große Einrichtungen jährlich um den Prozentsatz, um den sich die Vergütungen im Erziehungsdienst nach dem TVöD SuE verändern, dynamisiert.
Diese Regelungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft.
