Rat und Stadtbezirksräte
07.03.2017 - 6 Zukunft der Grund- und Hauptschule Rüningen und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 07.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für die Fachverwaltung anwesend ist Herr Eberle. Er weist auf die starke Abhängigkeit der Vorlagen unter TOP 6 und 7 hin und schlägt eine inhaltliche Diskussion zu beiden TOP gemeinsam vor. Der Stadtbezirksrat ist damit einverstanden.
Die Änderung der Schulbezirkssatzung tritt zum Schuljahr 2018/2019 in Kraft. Herr Eberle erläutert die Gründe, die zu dem Vorschlag der Verwaltung führen, aus den beiden Grundschulbezirken Gartenstadt und Rüningen ab diesem Zeitpunkt einen gemeinsamen Schulbezirk zu bilden. Auf eine entsprechende Nachfrage von Herrn Mueller führt Herr Eberle aus, dass es relativ unwahrscheinlich ist, dass Kinder aus der Gartenstadt nicht in der Gartenstadt beschult werden können. In diesem Zusammenhang verweist er auf § 59 a des Niedersächsischen Schulgesetzes. Hier wird ausgeführt, dass die Aufnahme in Ganztagsschulen und Gesamtschulen beschränkt werden kann, soweit die Anzahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule überschreitet. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so werden die Plätze per Los vergeben. In der Rechtsnorm sind diverse Abwandlungsmöglichkeiten für das Losverfahren dargestellt. Die Erfahrung zeigt, lt. Herrn Eberle, dass sich die Verteilung der Schülerinnen und Schüler fast ausnahmslos bedarfsgerecht vornehmen lässt („sich zurechtruckelt“). Für die CDU stellt Herr Wendroth fest, dass das vorgelegte Ergebnis als gut zu bewerten ist. Auf Nachfrage teilt Herr Eberle mit, dass Sprachlern-Klassen bislang nicht vorgesehen sind. Die Größe solcher Klassen bewegt sich zwischen 10 bis 16 Kindern. Abschließend stellt Herr Eberle fest, dass die Schulleitungen mit der vorgetragenen Lösung sehr zufrieden sind.
Beschluss:
1. Aus den beiden Grundschulbezirken Gartenstadt und Rüningen wird ab dem Schj. 2018/2019 ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Die Eltern und Erziehungsberechtigten der dort wohnhaften Kinder haben im Rahmen der jeweiligen schulischen Kapazitäten die freie Wahl, an welcher der beiden Schulen sie ihr Kind anmelden.
2. Um ein ausreichendes Raumangebot für den HS-Zweig der GHS Rüningen vorzuhalten, wird eine 1-Zügigkeit des GS-Zweigs festgelegt. Gleichzeitig wird für die GS Gartenstadt auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Raumressourcen eine 2-Zügigkeit bestimmt.
3. Damit die Zusammenlegung der Grundschulbezirke Gartenstadt und Rüningen sowie die Bestimmung der Zügigkeiten zum Schj. 2018/2019 wirksam werden können, ist eine Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig erforderlich die in einer gesonderten Beschlussvorlage vorzulegen ist.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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358,7 kB
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