Rat und Stadtbezirksräte
09.03.2017 - 5 Zukunft der Grund- und Hauptschule Rüningen und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hanke
- Datum:
- Do., 09.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eberle vom Fachbereich Schule stellt die Vorlage vom 2. März 2017 vor und beantwortet die Fragen der Stadtbezirksratsmitglieder.
Auf Anfrage von Herrn Fasterling und Herrn Dr. Zohner informiert Herr Rektor Blechinger, dass sich derzeit 26 Schulanfänger für die 1. Klasse in der GS Rüningen angemeldet haben. Diese Schülerzahl entspricht exakt der maximalen Höchstgrenze für eine Schulklasse. Es folgt demnächst noch eine Überprüfung der Anmeldungen. Gewöhnlich reduziert sich dabei die Anzahl der Schulanfänger bedingt durch Umzüge oder andere Einschulungsstandorte.
Die Sitzung wird von 20:05 Uhr bis 20:15 Uhr für Einwohnerfragen unterbrochen.
Auf Anregung von Herrn Fasterling wird einvernehmlich der Beschlussvorschlag um die Punkte 4 und 5 ergänzt:
Beschluss:
1. Aus den beiden Grundschulbezirken Gartenstadt und Rüningen wird ab dem Schj. 2018/2019 ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Die Eltern und Erziehungsberechtigten der dort wohnhaften Kinder haben im Rahmen der jeweiligen schulischen Kapazitäten die freie Wahl, an welcher der beiden Schulen sie ihr Kind anmelden.
2. Um ein ausreichendes Raumangebot für den HS-Zweig der GHS Rüningen vorzuhalten, wird eine 1-Zügigkeit des GS-Zweigs festgelegt. Gleichzeitig wird für die GS Gartenstadt auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Raumressourcen eine 2-Zügigkeit bestimmt.
3. Damit die Zusammenlegung der Grundschulbezirke Gartenstadt und Rüningen sowie die Bestimmung der Zügigkeiten zum Schj. 2018/2019 wirksam werden können, ist eine Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig erforderlich die in einer gesonderten Beschlussvorlage vorzulegen ist.
4. Für eine Veränderung der Zügigkeit des GS-Zweigs der GHS Rüningen ist ein erneuter Beschluss erforderlich.
5. Eine kostenfreie Beförderung der Grundschüler von Schulgebäude zu Schulgebäude wird dauerhaft gewährt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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358,7 kB
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