Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.05.2017 - 4.1 Keine Diskriminierung bei Einlasskontrollen

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Stadtrat Claus Ruppert.

Zunächst trägt Ratsfrau Schneider den Antrag 17-04017 "Keine Diskriminierung bei Einlasskontrollen" vor, in dem Die Linksfraktion fordert, dass die Stadt kontrollieren möge, ob an den Eingängen der Clubs Menschen mit Migrationshintergrund diskriminiert werden. Sie lobt die Vorgehensweise der Stadt Braunschweig, hält aber an ihrem Antrag fest.

Herr Ruppert weist auf die schriftliche Stellungnahme 17-04017-02 zu diesem Antrag hin und erklärt ergänzend, daß sich die Kontrollen nicht nur auf die Diskothek Schwanensee bezogen haben, sondern alle Braunschweiger Diskotheken in den Blick genommen wurden. Im Übrigen sei es korrekt, dass in vier von sechs Testdurchläufen die zwei von vier Testpersonen mit deutlich erkennbarem Migrationshintergrund scheinbar ohne sachlichen Grund an der Tür abgewiesen wurden.

Die Verfahren gegen die Clubbesitzer seien noch nicht abgeschlossen, Ergebnisse lägen somit nicht vor. Nach Auswertung der Ergebnisse werden diese dem Ausschuss für Integrationsfragen mitgeteilt.  Inzwischen seien mit der Dehoga und den betroffenen Gastronomen offene und konstruktive Gespräche geführt worden. Die Clubbesitzer hätten den Eindruck vermittelt, die Gesetze und Vorgaben einhalten zu wollen. Auf jeden Fall habe die Test-aktion der Stadt die Clubbesitzer sichtlich sensibilisiert.In gebührendem Abstand werde die Stadt die Kontrollen wiederholen. Sollten Bußgelder verhängt werden, werde das allerdings wohl nicht in der Größenordnung des Höchstsatzes von 10.000 Euro geschehen. Bei der Verhängung eines Bußgeldes müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Für die Ratsmitglieder der anderen Parteien hat sich der Antrag durch das Handeln der Verwaltung inzwischen erledigt.

Der Antrag auf passieren lassen wird wie folgt abgestimmt:

dafür: 1dagegen: 9enthalten: 1

 

Anmerkung: Ratsherr Dr. Büchs nimmt aus Protest nicht an der Abstimmung teil.

 

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Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb der nächsten 6 Monate Tests in den Braunschweiger gastronomischen Betrieben und Diskotheken durchzuführen.  Ziel dieser Tests soll es sein, die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, §19), in Verbindung mit dem Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG, §11 (1) Satz 14, §11 (2)) zu überprüfen. Bei den geplanten Tests ist insbesondere die Diskothek „Schwanensee" zu berücksichtigen. Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot sind mit dem gesetzlich festgelegten Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zu ahnden. Bei fortgesetzten Verstößen ist eine Gewerbeuntersagung zu prüfen. Nach Durchführung der Test sollen den Ratsgremien die Ergebnisse mitgeteilt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 1dagegen: 9enthalten: 0

 

 

Erläuterungen und Hinweise