Rat und Stadtbezirksräte
31.05.2017 - 5 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Otto...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Mi., 31.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dirks vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Umweltschutz, trägt zur Vorlage vor und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Der Antrag zum Jugendzentrum am ehemaligen Bahnhof in Watenbüttel habe sich mit den Festsetzungen im Bebauungsplan "Okeraue" erledigt.
Das Bahnhofsgebäude sei nicht denkmalgeschützt, müsste aber für die Umsetzung des geplanten Wohngebiets nicht abgerissen werden.
Hinsichtlich von Altlasten auf dem Gelände gebe es 2 Gutachten zu Bodenuntersuchungen aus 2011 und 2017. Demnach gebe es nur aus jüngeren Aufschüttungen Bodenbelastungen, die beseitigt werden müssten.
Herr Grziwa kritisiert, dass nach 4 Jahren Planungszeit nun ausgerechnet in den Sommerferien die Auslegung stattfinden soll. Die Verwaltung habe im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf die Ferienzeit Rücksicht zu nehmen.
Hinsichtlich der gewünschten Ansiedlung eines Nahversorgers im Gebiet südwestlich des neuen Baugebiets verweist Frau Dirks darauf, dass diese Flächen immer noch der Freihaltung für eine mögliche Umgehungsstraße unterliegen und daher bis auf Weiteres nicht erschlossen werden könnten.
Bezüglich der Anregung von Herrn Dr. Schröter, das Bahnhofsgebäude als "Erhaltungsbereich" festzusetzen, erwidert Frau Dirks, dass diese Regelung vorliegend nicht zur Anwendung kommen könnte, da es sich nicht wie im Gesetz vorgesehen um ein Gebäudeensemble handele.
Nach welchen Altlasten bei den beiden Bodenuntersuchungen gesucht worden sei, ist Frau Dirks nicht bekannt.
Herr Herla äußert den Wunsch, dass gern auch weitere Bäume als die bereits festgesetzten Bäume erhalten bleiben.
Anschließend kommen die Mitglieder des Stadtbezirksrates überein, der Vorlage nur unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen und die einzelnen Änderungen im Einzelnen zur Abstimmung zu bringen.
- Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
„Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Otto-Bögeholz-Straße“,
WT 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die belasteten Böden komplett mindestens 70 cm tief abgetragen und ordentlich entsorgt werden."
- Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
„Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Otto-Bögeholz-Straße“,
WT 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass
die Auslegung des Entwurfes nicht in den Sommerferien erfolgt.“
- Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
„Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Otto-Bögeholz-Straße“,
WT 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird unter der Maßgabe zugestimmt, dassim weiteren Verfahren ein ausdrücklicher Hinweis auf den möglichen späteren Personennahverkehr auf der benachbarten Bahnlinie aufgenommen wird.“
- Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
„Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Otto-Bögeholz-Straße“,
WT 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass
der Lärmschutz aufgrund der neuen aktualisierten Lärmschutzvorschriften festgesetzt wird.“
- Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
„Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Otto-Bögeholz-Straße“,
WT 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass
geprüft wird, ob das Bahnhofsgebäude als „Erhaltungsbereich“ festgesetzt werden könnte.“
Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) unter der Maßgabe der 4 beschlossenen Vorbehalte öffentlich auszulegen.“
Anlagen zur Vorlage
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