Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.06.2017 - 6 Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Unte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Antrag von RH Sommerfeld beschließt der Ausschuss einstimmig, getrennte Beschlüsse zu den jeweiligen Einzelansätzen zu fassen. RH Sommerfeld hält die Erhöhung des Einzelansatzes für den Golf-Klub für nicht angemessen.

 

Auf Nachfrage erläutert die Verwaltung das Pachtverhältnis mit dem Golf-Klub, das einen Standardpachtzins wie bei anderen Sportvereinen beinhaltet. Die Verwaltung erklärt darüber hinaus, dass der Pflegeaufwand des Gesamtgeländes groß ist und der Zuschuss dafür, bezogen auf die Gesamtfläche, im Vergleich zu Rasenspielfeldern in der Relation nur einen Bruchteil ausmacht. Die Systematik der Gewährung der Unterhaltungszuschüsse, die pauschaliert gewährt werden, sieht nur bei erstmaliger Gewährung einen Antrag vor. Dabei wird, wie auch bei der weiteren Gewährung in den Folgejahren, lediglich die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses anhand des vorzulegenden Verwendungsnachweises geprüft.

 

Der Ausschuss fasst folgenden 

 

 

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Beschluss:

„Die nachfolgend aufgeführten Einzelansätze für Zuschüsse zu den Unterhaltungs- und Betriebskosten für Sportstätteninfrastrukturelemente

-Outdoor Kletter- und Boulderpark  8.000,00 €

und

-Rasensportverein Braunschweig von 1928 e. V.

  für 2017   2.100,00 €

für die Jahre 2018-2020 jeweils  2.900,00 €

für die Jahre 2021-2023 jeweils  3.200,00 €

werden erstmalig im Jahr 2017 neu aufgenommen und der Einzelansatz für Golfsportanlagen wird ab dem Jahr 2017 erhöht auf 25.000,00 €."

 

 

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Getrennte Abstimmung zu den drei Zuschusselementen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Outdoor Kletter und Boulderpark

Dafür: 10Dagegen: 0Enthaltungen: 0

 

Rasensportverein Braunschweig v. 1928 e.V.

Dafür: 9Dagegen: 0Enthaltungen: 1

 

Golfsportanlagen

Dafür: 7Dagegen: 2Enthaltungen: 1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise