Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.06.2017 - 5 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Mitt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Warnecke erläutert die Vorlage.

 

Auf Frage von Ratsfrau Gries teilt Stadtbaurat Leuer mit, dass die Regelungen zum sozialen Wohnungsbau im städtebaulichen Vertrag erfolgt seien.

 

Ratsherr Dr. Büchs bemängelt die verkehrliche Anbindung, die auch über die Hamburger Straße hätte erfolgen können. Er werde der Vorlage daher nicht zustimmen, auch wenn die Baumaßnahme an sich zu begrüßen sei.

 

Frau Dr. Goclik würde eine Festsetzung zur Fassadenbegrünung begrüßen.

 

Stadtbaurat Leuer betont die Anzahl von 540 Wohneinheiten, die in diesem Gebiet geschaffen würden. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Wohngebiete, die in der Umsetzung seien bzw. bei denen der Satzungsbeschluss kurz bevorstehe. Hierbei würden im Nördlichen Ringgebiet 500 Wohneinheiten, am Langen Kamp 150 Wohneinheiten, auf dem ehemaligen Gelände der IGS Weststadt ca. 200 Wohneinheiten, auf dem Noltemeyer-Gelände deutlich über 200 Wohneinheiten, im Bereich der ehemaligen HDL-Kaserne 450 Wohneinheiten und im Gebiet Stöckheim-Süd 350 Wohneinheiten entstehen. Nicht eingerechnet seien hierbei die Wohngebiete nach § 34 Baugesetzbuch.

 

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Beschluss:

"1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) einge­gangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 zu behandeln.

2.Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Mittelweg-Südwest“, HA 113, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

3.Die zugehörige Begründung wird beschlossen.“

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11dagegen: 1Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise