Rat und Stadtbezirksräte
08.08.2017 - 7 Beschluss über den Jahresabschluss 2015 gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Dez. VII / FB 20
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 08.08.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Köster begrüßt zu diesem TOP Frau Moheit von der Finanzverwaltung.
Ratsherr Sommerfeld spricht das Thema Haushaltsreste an, insbesondere die erhebliche Steigerung der Haushaltsreste und die hiermit verbundene Nicht-Umsetzung von Ratsaufträgen. Er bittet um nähere Erläuterung zu den angeführten Minderzahlungen im Bereich der Hochbaumaßnahmen sowie zu den geringeren Auszahlungen für Investitionen bei der Stadtentwässerung. Frau Moheit erklärt, dass die Fragen zum Finanz- und Personalausschuss beantwortet werden.
Stadtbaurat Leuer ruft das zusätzliche Investitionsvolumen von rund 35 Mio. € zur Flüchtlingsunterbringung in Erinnerung, das durch den Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement on top umzusetzen war. Hierin liege ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Haushaltsreste. Diese sollen im Zuge der Beibehaltung eines hohen Investitionsniveaus entsprechend der Bedarfe der Stadt kontinuierlich abgearbeitet werden.
Ratsherr Köster gibt zu bedenken, dass keine isolierte Betrachtung vorgenommen werden dürfe. Trotz der regelmäßigen Zielsetzung eines Abbaus der Haushaltsreste komme es in jedem Jahr zu unvorhersehbaren Ereignisse bzw. Maßnahmen, die dazu führten, dass weitere Haushaltsreste aufgebaut würden. Als Beispiele seien hier das Thema Unterdecken oder die Sporthalle Lehndorf zu nennen. Es sei daher gemeinsam zu überlegen, wie in den nächsten Jahren unter Einbezug der Aspekte 'hohes Investitionsniveau' und 'Unvorhergesehenes' ein konstruktiver Abbau der Haushaltsreste gelingen könne.
Ratsherr Sommerfeld stimmt zu, dass es sich um ein strukturelles Problem handele.
Er führt aus, dass der Großteil der Haushaltsreste auf den Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement entfalle; die Flüchtlingsthematik sei nur ein Bestandteil hiervon. Ratsherr Sommerfeld nimmt in diesem Zusammenhang insbesondere Bezug auf die Übertragung von Haushaltsresten auf das nachfolgende Haushaltsjahr sowie die festgelegten Jahresraten der Investitionsplanung. Er fragt nach den Gründen der fortwährenden Entwicklung im Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement.
Stadtbaurat Leuer weist angesichts der anteiligen Haushaltsreste, die aus den Flüchtlingsmitteln noch vorhanden seien, nochmals darauf hin, dass hierbei auch das gesehen werden müsse, was in diesem Bereich sowie generell umgesetzt worden sei, zumal das übrige Investitionsvolumen beibehalten worden sei. Die Gesamt-Thematik sei auch Gegenstand der zurzeit laufenden Organisationsuntersuchung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement. Unter Berücksichtigung dessen, was die Stadt für sich erreichen wolle, müsse der Fachbereich für die nächsten Jahre so aufgestellt werden, dass das gewünschte Investitionsvolumen einschließlich eines Anteils an Abbau von Haushaltsresten auch geleistet werden könne.
Ratsherr Sommerfeld ergänzt, dass es nicht nur um das gehe, was die Stadt sich leisten wolle, sondern auch um das, was sie leisten müsse, z.B. im Fall von neuen Pflicht-Sonderaufgaben oder Leistungen mit Rechtsanspruch von Seiten des Bundes oder Landes, die nicht beeinflussbar seien, sich aber auf die strukturellen Planungen auswirkten. Hier wären entsprechende Vorkehrungen wünschenswert.
Ratsfrau Jalyschko nimmt Bezug auf die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamts und fragt nach den konkreten Gründen der nicht in voller Höhe ausgeschöpften Instandhaltungsmittel des Fachbereichs Schule. Die Beantwortung erfolgt zum Finanz- und Personalausschuss.
Beschluss (Empfehlung an Verwaltungsausschuss und Rat):
„1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2015 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2015 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2015 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2015 wird der Jahresabschluss 2015 beschlossen.
2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2015 werden folgende Genehmigungen erteilt:
2.1. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 25.796.571,42 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen und dann gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO (zukünftig § 24 Abs. 1 KomHKVO) durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 99.294.864,08 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 3.259.074,11 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 GemHKVO (zukünftig § 110 Abs. 6 NKomVG) der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 86.417.390,57 €.
2.2. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 1.301.690,55 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO (zukünftig § 24 Abs. 1 KomHKVO) mit dem Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 710.653,43 € verrechnet. Das sich daraus ergebene Ergebnis mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 591.037,12 € wird auf Rechnung der Haushaltsjahres 2016 vorgetragen und durch eine Entnahme aus der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 876.885,72 €.
2.3. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 37.428,19 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.588.482,91 € wird dem nach § 54 GemHKVO (zukünftig § 55 KomHKVO) zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 14.142.662,74 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 1.551.054,72 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO (zukünftig § 24 Abs. 1 KomHKVO) durch die vorhandene Überschussrücklage gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.055.251,44 €.
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 1.937.123,62 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen. Ein Betrag in Höhe von 2.029.329,16 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage gedeckt. Daraus ergibt sich insgesamt ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 3.127.292,09 €. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 92.205,54 € wird gemäß § 110 Abs. 7 GemHKVO (zukünftig § 110 Abs. 6 NKomVG) der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 156.978,46 €.
2.4. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 259.014,33 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 592.255,52 € wird dem nach § 54 GemHKVO (zukünftig § 55 KomHKVO) zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 5.058.447,72 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 333.241,19 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO (zukünftig § 24 Abs. 1 KomHKVO) durch die vorhandene Überschussrücklage gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 898.912,01 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 13.149,39 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 GemHKVO (zukünftig § 110 Abs. 6 NKomVG) der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 88.820,47 €.“
Anlagen zur Vorlage
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6
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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