Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.08.2017 - 5.2 Bedenken gegen das ganzjährige Hundeverbot auf ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

 

Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

 

Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend die kürzlich vom Rat im Juni beschlossene Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, DS 17-04328, in § 6 „Hunde“, dort Abs. 2, dahingehend zu korrigieren, dass die ausgewiesenen Flächen am Heidbergsee lediglich in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September, also in der Bade- und Freiluftsaison, mit Hunden nicht betreten werden dürfen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 11 dafür   0 dagegen   0 Enthaltungen

 

Erläuterungen und Hinweise