Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.10.2017 - 4.6 Tagesordnungspunkt: Schützenswerte Tiere im Hol...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsherr Dr. Büchs erläutert den Antrag 17-05618 und den Änderungsantrag 17-05683 der BIBS-Fraktion. Es seien in diesem Bereich schützenswerte Tiere gefunden worden, nämlich die Knoblauchkröte und der Kammmolch. Es sei sicherzustellen, dass im Bereich des Baugebiets Holzmoor sämtliche bau- und bauvorbereitenden Maßnahmen, die den Lebensraum und die Winterruhe der Knoblauchkröte, des Kammmolchs und anderer geschützter Tierarten stören können, bis zum Abschluss von Untersuchungen im gesamten potenziellen Vorkommensgebiet unterlassen bzw. eingestellt würden.

 

Herr Warnecke verdeutlicht, dass im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens derzeit artenschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt würden. Eine abschließende Aussage zu den Vorkommen von besonders und streng geschützten Arten im Planbereich Holzmoor-Nord sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Der Verwaltung liege ein Bericht zu Kartierungen der Fauna und Flora im Plangebiet vor. Hierzu sei anzumerken, dass es sich um ein Zwischenergebnis handele, da noch nicht alle Gartenparzellen untersucht worden seien. Aus dem Zwischenbericht ergäben sich Artvorkommen aus der Gruppe der Fledermäuse,gel, Amphibien und Libellen. Pflanzenarten der Roten Liste Deutschland/Niedersachsen seien nicht vorgefunden worden. Ferner liege der Verwaltung die Meldung einer Feldhamsterbeobachtung im Juli 2017 vor. Ein Termin vor Ort erbrachte vorerst keine Hinweise auf ein Vorkommen der Art. Herr Warnecke macht darauf aufmerksam, dass die Biotopausstattung sowie die isolierte Lage ein Vorkommen des Feldhamsters in diesem Bereich allerdings sehr unwahrscheinlich machten.

 

Herr Warnecke führt weiter aus, dass der Verwaltung aktuell der Fund einer weiteren streng geschützten Art gemeldet worden sei. Auf dem Gartengrundstück, auf dem im September 2017 auch schon die Knoblauchkröte entdeckt worden sei, sei am 16. Oktober 2017 ein Kammmolch gesichtet worden. Dem Vorhabenträger sei daraufhin mitgeteilt worden, dass bis zur Klärung des Sachverhaltes u.a. Eingriffe in den Boden, das Befahren von Beeten/Anbauflächen sowie die Stubbenrodung zu unterlassen sei, da hierbei das Töten bzw. Verletzen von im Winterquartier befindlichen Knoblauchkröten und Kammmolchen nicht ausgeschlossen werden könne. Es handele sich hierbei um einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Etwaige vorherige Räumungsarbeiten wären nur unter einer ökologischen Baubegleitung und in frühzeitiger und enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen. Sowohl im Rahmen der vorhabenbezogenen Behördenbeteiligung als auch im Rahmen der Bürgerbeteiligung werde es hierzu weitere ausführliche Informationen geben.

 

Ratsherr Dr. Büchs bemängelt, dass trotz der noch nicht abgeschlossen Kartierung baubegleitende Arbeiten durchgeführt werden sollen.

 

Stadtbaurat Leuer betont, dass die Verwaltung die artenschutzrechtlichen Belange intensiv prüfe. Er weist nochmals darauf hin, dass dem Vorhabenträger bis zur Klärung des Sachverhaltes die Eingriffe gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz untersagt worden seien .

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Beschluss:

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Abgelehnt in der Fassung des Änderungsantrages 17-05683.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise