Rat und Stadtbezirksräte
19.10.2017 - 4.2 Einsatz von Erzieherinnen/Erziehern als Zweitkr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Flake, Elke
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 19.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Es ist erklärtes Ziel der Stadt Braunschweig, zumindest mittelfristig den Einsatz von Erzieherinnen/Erziehern in Kindertagesstätten auch bei Zweitkräften zum Regelfall zu machen.(, wie es das Kindertagesstättengesetz in Niedersachsen auch vorsieht.)
Die zweite Fachkraft soll in der Regel ein/e Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung sein; sie kann auch Kinderpflegerin oder Kinderpfleger, Sozialassistentin mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialassistent mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik sein.
Dies muss sich in der tatsächlichen Stellenbesetzung und in der Finanzausstattung der Kitas widerspiegeln. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die schrittweise Umsetzung zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2018 im Jahr 2018 vorzulegen.
