Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.10.2017 - 6.2 Jährliche Anpassung (Dynamisierung) der institu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Ohnesorge stellt zunächst die Anfrage 17-05491 (TOP 8.2) stellvertretend für Frau Buchholz vor. Diese wird mit der Stellungnahme 17-05491-01 beantwortet.

 

Ratsherr Merfort fragt nach, ob die Verwaltung automatisch die für die Dynamisierung im Jahr 2018 erforderlichen Mittel einstellen wird.

 

Herr Klockgether erläutert zu der Mitteilung 17-05615, dass hier lediglich das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren vorgstellt werde, und die Politik hierüber erst entsprechend entscheiden müsse.

 

Ratsherr Flake hält das neue Verfahren für praktikabler und fragt nach, ob man auch die Verträge der Nachbarschaftshilfen und Sozialstationen einbeziehen könnte.

 

Herr Klockgether erklärt, dass sich die in der Mitteilung veranschlagten Mittel nur auf die Dynamisierung für die Zuwendungsempfänger beziehe, die bis jetzt von der Dynamisierung erfasst waren. Der Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Wohlfahrtsverbände wurde zugesagt, dass eine Förderung von 80 % bei den Sozialstationen in Zukunft sichergestellt werden soll. Wenn die Nachbarschaftshilfen und die Sozialstationen hierüber hinaus ebenfalls mit in die Dynamisierung einbezogen werden sollten, müsste dies politisch beschlossen werden. Um die aktuellen Kosten in Höhe von 151.800 € zu errechnen, sei eine Steigerung von 2,35 % angesetzt worden. Das vorgeschlagene Verfahren liefere einen verlässlichen Wert und entspreche dem Grundgedanken der Zuwendungsrichtlinien, nach dem Aufgaben, die Dritte für die Stadt Braunschweig übernehmen, ensprechend gefördert würden.

 

Ratsfrau Ohnesorge fragt nach, ob Zuwendungsempfänger durch eine einmalige Erhöhung tatsächlich von der Dynamisierung ausgeschlossen würden. 

 

Herr Klockgether bejaht dies, da man vor diesem Hintergrund davon ausgehen könne, dass eine zusätzliche Erhöhung im Rahmen der Dynamisierung dann nicht mehr erforderlich, da sie bereits abgedeckt sei. In Einzelfällen könne dies problematisch sein.

 

Herr Paruszweski fragt, ab wann Zuwendungen eine "lange Laufzeit" hätten.

 

Herr Klockgether erläutert, dass dies aus der Verwaltungspraxis heraus entschieden würde und 5 Jahre als Richtwert gelten könnten. Man habe mit dieser Festlegung in der Praxis keine Probleme feststellen können.

 

Herr Kröger bedankt sich im Namen der Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Wohlfahrtsverbände für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Stadt Braunschweig bei der Neuregelung der Dynamisierung.

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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

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