Rat und Stadtbezirksräte
24.10.2017 - 5.1 Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen - Aufwandssp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 24.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 10:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer erläutert die Begrifflichkeiten Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung.
Stadtbaurat Leuer nimmt Bezug auf die Ergebnisse der Anhörungen der Stadtbezirksräte. Der Stadtbezirksrat Östliches Ringgebiet habe die Vorlage passieren lassen; der Stadtbezirksrat Innenstadt habe die Vorlage aus Verständnisgründen abgelehnt. Ablehnungsgründe in der Sache lagen nicht vor. Die Verwaltung werde künftig noch stärker darauf achten, die Vorlagen allgemeinverständlich zu formulieren und ggf. durch Fachpersonal in den Sitzungen zu erläutern. Dies werde für die betreffenden Stadtbezirksräte in deren nächster Sitzung nachgeholt.
Ratsherr Sommerfeld regt vor diesem Hintergrund an, die Vorlage um eine Gremienschiene zu schieben.
Stadtbaurat Leuer erklärt, hiervon Abstand nehmen zu wollen, damit die Verwaltung ihre Arbeit fortsetzen könne. Er halte eine heutige Beschlussfassung insbesondere für vertretbar, da keine sachlichen Ablehnungsgründe vorliegen. Die Nachholung der Erläuterung im ablehnenden Stadtbezirksrat Innenstadt solle noch in dessen Sitzung am heutigen Abend, d.h. vor der weiteren Vorlagenbehandlung im Verwaltungsausschuss und Rat, erfolgen.
Inhaltlich handele es sich um bereits erfolgte Baumaßnahmen, für die noch der formelle Beschluss zur Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung einzuholen sei, um die Straßenausbaubeiträge korrekt abrechnen zu können.
Beschluss (Empfehlung an Verwaltungsausschuss und Rat):
„Gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt
Braunschweig vom 11. Mai 2010 in der jetzt geltenden Fassung wird für den Ausbau der unter Ziffer I aufgeführten Straße die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung
und für die unter Ziffer II aufgeführten Straßen die Aufwandsspaltung beschlossen."
