Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.11.2017 - 5 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Nord...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidbauer vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Umweltschutz, trägt zur Vorlage vor und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Er erläutert u.a., welche Grundstücke noch im Privatbesitz sind.

 

Herr Plock äußert den Wunsch, im Nordpark einen Stromanschluss vorzusehen.

 

Herr Schild nimmt ab 20:07 Uhr an der Sitzung des Stadtbezirksrates teil.

 

Herr Kubitza fragt nach dem Mobilitätskonzept und den dazu beschlossenen Maßnahmen für den neuen Stadtteil.

 

Laut Herrn Schmidbauer setzt die NiWo das Konzept im Rahmen des Bebauungsplans HA 135 um, kommt damit allerdings nur auf einen Wert von 0,8 Stellplätzen je Wohneinheit. Bei der Beantragung von Baugenehmigungen muss ein Konzept dazu vorgelegt werden, um von der Vorgabe, 1 Stellplatz je Wohneinheit, herunter zu kommen.

 

Herr Jonas rät, bereits jetzt die E-Mobilität im Rahmen des Mobilitätskonzepts mit einzuplanen. Wegen der dafür notwendigen hohen Kapazität an Energie sollte rechtzeitig darüber mit BS Energy gesprochen werden.

 

Auch Schnellladestationen bedürften einer hohen Energiekapazität.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Jonas, wo die 20 % Sozialwohnungen errichtet würden, teilt Frau Palm mit, 10 % würden im neuen Quartier errichtet. 10 % könnten in Nachbarquartieren errichtet werden.

 

Herr Jonas schlägt wegen des ökologischen Kahlschlags zum Ausgleich Nisthilfen im Abstand von 50 Metern vor.

 

Laut Frau Schmidt erfolgten die Ausgleichsmaßnahmen vorrangig in Dibbesdorf. Darüber hinaus sei für den ersten Bauabschnitt festgesetzt worden, dass alte Bäume an der Taubenstraße zu erhalten seien.

Es seien auch entsprechend hohe Hecken und der Park vorgesehen.

 

Herr Jonas bittet darum, den ökologischen Ausgleich noch im Gebiet des Bebauungsplans vorzusehen.

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)

Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Nordanger", HA 136, sowie der

Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Bau­gesetzbuch

(BauGB) öffentlich auszulegen."

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10  dafür   0  dagegen   4  Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise