Rat und Stadtbezirksräte
05.12.2017 - 6 Projekt Sanierung Stadthalle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Dez. VII - Herr Geiger / FB 20
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 05.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsherr Köster begrüßt zu diesem TOP Herrn Ersten Stadtrat Geiger sowie den Fachbereichsleiter Finanzen Herrn Schlimme.
Erster Stadtrat Geiger bringt die Vorlage einschließlich der Ergänzungsvorlagen ein und nimmt Bezug auf den im Vorfeld erfolgten Ortstermin und die Informationsveranstaltung sowie die Fragenkataloge der Fraktionen und des Stadtbezirksrats. Die finanztechnischen Aspekte seien im Finanz- und Personalausschuss am 30. November 2017 eingehend behandelt worden; des Weiteren werde am 12. Dezember 2017 noch eine Sondersitzung des Finanz- und Personalausschusses stattfinden.
Protokollnotiz: Ratsherr Manlik verlässt um 18:27 Uhr die Sitzung.
Stadtbaurat Leuer informiert zu der aktuellen Entwicklung, dass das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) beabsichtige, die Stadthalle einschließlich des Parkdecks als Denkmal auszuweisen. Die Stadt sei aufgefordert, bis Ende des Jahres hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Wesentliche Veränderungen im Planungsprozess und vorgesehenen Zeitablauf seien zunächst nicht zu erwarten. Die funktionalen und betrieblichen Elemente, insbesondere die Technik-Erneuerung, seien unverändert umsetzbar. Die Fassade wäre ggf. zu erhalten bzw. in ähnlicher Art und Weise wiederherzustellen. Die Denkmaleigenschaft der Stadthalle an sich könne durchaus nachvollzogen werden; die des Parkdecks nicht. Entsprechend werde die Stadt gegenüber dem NLD Stellung nehmen. In die Sondersitzung des Finanz- und Personalausschusses werde eine Ergänzungsvorlage eingebracht.
Erster Stadtrat Geiger betont, dass es entscheidend sei, dass die vorgesehene Funktionalität sowohl des Gesamtgeländes als auch des Stadthallen-Gebäudes erhalten bleibe. Der Erhalt des bestehenden Parkdecks in seiner jetzigen Form würde den Planungen entgegenstehen; für das Gebäude sei in Bezug auf die umgestaltete Nutzung, z.B. bei den zusätzlichen Breakout-Räumen, ein Weg zu finden, wie das funktionale Ziel auch im Fall des Denkmalschutzes erreicht werden könne.
Stadtbaurat Leuer beantwortet verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder zu den Auswirkungen des Denkmalschutzes im Kontext Abriss, Neubau, Sanierung und Modernisierung sowie den Folgen einer Ausweisung der Denkmaleigenschaft. Auch im Fall des Denkmalschutzes sei es weiterhin möglich, die Stadthalle auf den jeweils neuesten Stand der Technik anzupassen. Bei der Fassade wäre eine Orientierung am Bestand erforderlich. Das Projekt an sich sei weiterhin realisierbar. Letztentscheidende Instanz zur Denkmaleigenschaft sei das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur als oberste Denkmalschutzbehörde. Die Denkmalausweisung würde als Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsmöglichkeit abgewickelt werden.
Ratsfrau Keller thematisiert einen heutigen Beschluss über die Vorlage und fragt, ob nicht die anstehenden Gespräche und Entscheidungen zum Denkmalschutz zunächst abgewartet werden sollten.
Stadtbaurat Leuer stellt den Planungs- und Genehmigungsprozess dar, der sich auch im Fall einer zugesprochenen Denkmaleigenschaft nicht wesentlich unterscheiden werde. Das Verfahren der denkmalrechtlichen Genehmigung (durch die untere Denkmalschutzbehörde, hier das städtische Referat Stadtbild und Denkmalpflege) erfolge parallel zum Baugenehmigungsverfahren. Ein Aufschub des Gremienbeschlusses sei aus seiner Sicht nicht erforderlich.
Protokollnotiz: Bürgermitglied Labitzke-Hermann verlässt um 18:45 Uhr die Sitzung.
Herr Schlimme weist darauf hin, dass das Planungsverfahren noch nicht begonnen habe. Ein evtl. Denkmalschutz könne in die Planungen und Genehmigungen integriert werden.
Erster Stadtrat Geiger empfiehlt in der Gesamtabwägung eine heutige Beschlussfassung wie vorgesehen.
Ratsherr Jordan fragt nach höheren Kosten im Zusammenhang mit einer Denkmaleigenschaft.
Herr Schlimme erläutert, dass bei der Fassade und den inneren Oberflächen bereits eine Bandbreite gewisser Qualitätsstandards in den Materialien zugrunde gelegt worden sei, so dass nach einer ersten Einschätzung die angesetzten Kosten voraussichtlich auskömmlich seien.
Ratsherr Sommerfeld kündigt einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. an.
Ratsherr Sommerfeld nimmt Bezug auf ähnliche Projekte vergleichbarer Größenordnung in Deutschland und fragt, warum im Fall der Stadthalle kein europaweiter Realisierungswettbewerb durchgeführt wurde.
Erster Stadtrat Geiger und Herr Schlimme verweisen auf die auf Basis der erfolgten eingehenden Ist-Analyse vorgenommene solide konzeptionelle Planung einschließlich Berücksichtigung entsprechender Bandbreiten. Mit der grundlegenden Sanierung der Gebäudetechnik, der funktionalen Analyse des künftigen Raumprogramms und der durchgeführten städtebaulichen Machbarkeitsstudie liege ein in sich stimmiges Konzept vor. Die entscheidenden konzeptionellen Vorarbeiten seien insofern auch ohne einen Wettbewerb gut erfolgt. Darüber hinaus werde der gestalterische Rahmen, insbesondere in Bezug auf die Gebäudehülle, im Fall des Denkmalschutzes durch diesen vorgegeben. Für einen zielführenden und angemessenen Wettbewerb verbleibe unter den engen Voraussetzungen Gebäudetechnik, Gebäudehülle und voraussichtlicher Denkmalschutz wenig Raum. Die erarbeitete Planung solle nunmehr auf den Markt gebracht und im Hinblick auf die Realisierung auch über diesen konkretisiert werden.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Sommerfeld nach Fördermöglichkeiten, speziell für die Sanierung von Stadthallen, erläutert Herr Schlimme, dass diese zurzeit eruiert und ggf. auch entsprechend genutzt werden.
Ratsherr Köster lobt die gute Informationspolitik der Verwaltung zum Projekt Stadthalle.
Ratsherr Köster beantragt für die CDU-Fraktion vor dem Hintergrund der noch anstehenden Beteiligung der Basis sowie der neuen Entwicklung zum Denkmalschutz, die Vorlage einschließlich der betreffenden Ergänzungsvorlagen heute passieren zu lassen.
Diesem wird zugestimmt.
Beschluss (Empfehlung an Verwaltungsausschuss und Rat):
„Die Ausschreibung eines partnerschaftlichen Modells zur Sanierung der Stadthalle ist auf Basis der nachstehenden Begründung vorzubereiten. Eine Vergabeentscheidung erfolgt nur, wenn die erzielten Ausschreibungsergebnisse der dann im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelten Kosten der Eigenerledigung entsprechen oder günstiger sind."
Anlagen zur Vorlage
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996,7 kB
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455,4 kB
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(wie Dokument)
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364,3 kB
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