Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.11.2017 - 37 Anwendung der GemHKVO über den 31.12.2016 hinau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

„Gemäß § 63 Abs. 1 KomHKVO wird beschlossen, dass § 45 Abs. 6 und § 47 Abs. 2 der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung weiter anwendbar bleiben, jedoch nicht für Haushaltsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.“

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Abstimmungsergebnis:Dafür: 12    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0

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