Rat und Stadtbezirksräte
24.01.2018 - 4.3.2 Änderungsantrag zu Antrag 18-06485 Holzmoor: Ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3.2
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 24.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgestellt
Wortprotokoll
Protokollnotiz:
Die Tagesordnungspunkte 4.3 bis 4.3.2 sowie 9.2 werden zusammengefasst beraten.
Herr Warnecke verliest die Stellungnahme 18-06483-01 der Verwaltung. Herr Warnecke ergänzt, dass insbesondere nicht von offensichtlich unzureichenden und fehlerhaften naturschutzfachlichen Erwägungen gesprochen werden könne. Auch könne nicht davon gesprochen werden, dass die Verwaltung wortbrüchig geworden sei.
Aus Sicht von Ratsherrn Dr. Büchs würden die abgesperrten Bereiche rücksichtslos mit schweren Fahrzeugen überfahren. Die Baubegleitung durch einen Biologen sei völlig unzureichend, die Berücksichtigung geschützter Arten sei nicht gegeben.
Frau Dr. Goclik nimmt Bezug auf ein Gespräch mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Dabei sei bestätigt worden, dass die Wahrscheinlichkeit gering sei, dass unter einer geschlossenen Grasnarbe Amphibien überwintern würden. Die Grasnarbe im Gebiet Holzmoor sei jedoch nicht als geschlossen anzusehen. Darüber hinaus hätte die Erfassung der vorhandenen geschützten Arten vor Beginn der Maßnahme erfolgen müssen. Außerdem habe das NLKWN bestätigt, dass die Amphibienzäune umgehend errichtet werden sollten um milde Wintertage abzudecken.
Ratsherr Manlik macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung den Sachverhalt geprüft habe und die naturschutzfachlichen Belange eingehalten würden. Dies gelte es zu beachten.
Ratsfrau Schneider weist darauf hin, dass die bisherigen Ausführungen der Verwaltung dem Antrag widersprechen würden und bittet um Aufklärung.
Stadtbaurat Leuer verdeutlicht, dass das Naturschutzrecht vorschreibe, dass in diesem Fall ein Fachgutachter einbezogen werde. Dies sei geschehen, Rahmenbedingungen seien festgelegt worden. Diese Rahmenbedingungen seien von der Abteilung Umweltschutz geprüft worden und in einzelnen Fällen sogar weitergehende Maßnahmen gefordert worden.
Aufgrund der eingegangenen Beschwerde der BIBS-Fraktion sei umgehend festgelegt worden, dass täglich unangemeldete Kontrollen in dem Gebiet durchzuführen seien. Diese hätten jedoch bisher keine Auffälligkeiten ergeben. Er weist darauf hin, dass neben dem Naturschutzrecht auch das Eigentümerrecht des Investors beachtet werden müsse.
Stadtbaurat Leuer regt ein Gespräch außerhalb von Sitzungen mit der Politik und allen Beteiligten an.
Ratsherr Dr. Büchs bringt den Änderungsantrag 18-06791 ein und erläutert diesen. Kritisch sei u.a., dass sich die Vorhabenträgerin bereits im Februar 2014 verpflichtet habe, die naturschutzfachlichen Gutachten beizubringen. Diese würden immer noch nicht vorliegen. Daher beantrage die BIBS-Fraktion, dass die Veränderung und Verdichtung des Bodens und das Befahren mit schwerem Gerät außerhalb der Wege im Plangebiet unverzüglich gestoppt werden solle. Aus Sicht von Ratsherrn Dr. Büchs habe der Gutachter auch kein Interesse, die Gutachten zu erstellen.
Stadtbaurat Leuer verdeutlicht, dass ohne das geforderte Gutachten das Bebauungsplanverfahren nicht weiterverfolgt werden könne.
Herr Warnecke geht auf die bisher beauftragten Gutachten ein. Herr Gekeler erklärt, dass es bereits ein Gutachten gäbe, aber nicht für die gesamte Fläche, weil diese noch bewohnt gewesen sei. Herr Dr. Rehfeldt erläutert, dass die Fläche erstmals 2015 begutachtet worden sei. Im Vorfeld hierzu werde generell geprüft, wo die Schwerpunkte liegen. Hierbei seien auch die besonders geschützten Arten und die streng geschützten Arten berücksichtigt worden. Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Arten habe es nicht gegeben. Wenn man sich die Habitatansprüche der Knoblauchkröte und des Kammmolchs vor Augen führe, könne aus gutachterlicher Sicht festgestellt werden, dass diese Arten im Gebiet Holzmoor nicht vorkommen würden. Es sei kein geeigneter Landlebensraum vorhanden und es gäbe keine geeigneten Gewässer, die als Laichgewässer fungieren könnten. Vorkommen der Knoblauchkröte seien in diesem Gebiet nur südlich der Berliner Straße im Bereich der Mittelriede bekannt. Der vorhandene Fund der Knoblauchkröte sei vermutlich auf ein benachbartes Hochwasserereignis zurückzuführen.
Auf Frage von Frau Dr. Goclik teilt Herr Dr. Rehfeldt mit, dass der Amphibienzaun kurzfristig errichtet werden solle und dass auch benachbarte Gewässer als mögliche Laichgewässer betrachtet worden seien.
Ratsfrau Palm erklärt, dass es Irritationen bezüglich des sehr frühen Zeitpunktes der bauvorbereitenden Maßnahmen gegeben habe. Sie spricht sich für das von der Verwaltung vorgeschlagene Gespräch mit allen Beteiligten aus.
Nach weiterer Diskussion wird vereinbart, dass am 31. Januar 2018 um 16:30 Uhr im Rathaus ein Abstimmungsgespräch zu diesem Themenkomplex stattfinden solle. An dem Gespräch sollen jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter der Ratsfraktionen, die Erschließungsträgerin, der artenschutzfachliche Gutachter sowie die Verwaltung teilnehmen.
Vor diesem Hintergrund werden der Antrag und die Änderungsanträge der BIBS-Fraktion zunächst zurückgestellt.
Beschluss:
1) Die Verwaltung wird aufgefordert, jegliche Eingriffe und Veränderungen des faktischen Garten- und Grabelandes zu unterbinden, bis die Vorhabenträgerin die vertraglich vereinbarten Gutachten: landschaftsfreiraumplanerisches Rahmengutachten und Umweltbericht, vorgelegt hat und diese auch kritisch gewürdigt werden können.
2) Die Verwaltung wird aufgefordert, jegliche Eingriffe und Veränderungen der Vorhabenträgerin zu unterbinden, bis die Vorhabenträgerin einen Zeitplan erstellt hat und dieser den Ratsgremien vorgelegt wurde. In dem Zeitplan ist darzulegen, dass und wann die Vorhabenträgerin gedenkt, auch ihre anderen durch städtebaulichen Vertrag vereinbarten Pflichten im Planungsprozess abzuarbeiten (z. B.: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, usw.).
3) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Vernichtung all der baulichen Einrichtungen (vor allem Häuser, Hütten, Lauben, Schuppen, usw.) und pflanzlichen Grundlagen (vor allem Bäume, Baumstämme, Holzansammlungen usw.) unverzüglich zu stoppen, die Fledermäusen als Wohn- und Brutstätten dienen können.
4) Die Verwaltung wird aufgefordert, auch die Veränderung und Verdichtung des Bodens sowie das Befahren mit schwerem Gerät außerhalb der Wege im Plangebiet unverzüglich zu stoppen.
