Rat und Stadtbezirksräte
22.02.2018 - 5.1 Standortbestimmung und Weiterentwicklung der Ki...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgestellt
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis Ende Oktober 2018 eine Standortbestimmung und ein Konzept zur und Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Braunschweig zur Beschlussfassung vorzulegen. Darin soll neben der quantitativen Zielplanung zur Abdeckung des Bedarfes und den dazu notwendigen Schritten insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:
- Maßnahmen zur Gewährleistung und Weiterentwicklung der Betreuungsqualität, Qualifizierung und laufenden Weiterbildung der Tagespflegepersonen.
- Tagespflege für Kinder mit besonderem Entwicklungsbedarf (Integrations- und Inklusionsplätze).
- Tagespflege mit besonderen Betreuungszeiten.
- Entwicklung der Großtagespflege.
Ein Schwerpunkt soll ein stufenweise umzusetzender Plan zur leistungsgerechten Bezahlung sein, dessen Ergebnisse in die Haushaltspläne 2019 und Folgejahre eingeplant werden. Dazu gehört:
- Die Feststellung einer leistungsgerechten Bezahlung als Stundensatz, die die berufsmäßige Ausübung und damit die Absicherung des Lebensunterhaltes der Tagespflegepersonen berücksichtigt. Sie sollte so bemessen sein, dass eine über die Elternentgelte hinausgehende Zuzahlung durch die Eltern entfallen kann.
- Eine evtl. vorzunehmende Staffelung der Bezahlung nach Berufserfahrung und Qualifizierung.
- Eine Berücksichtigung von Sach- und Raumkosten, sowie den Kosten für hauswirtschaftliche, Verwaltungs-, Weiterbildungs- und Akquise-Tätigkeiten.
Beim Beteiligungsworkshop von JHA und wichtigen Akteuren der Kindertagespflege incl. Vertreter*innen von Tagespflegepersonen sollen im April 2018 wesentliche Eckpunkte sowie das weitere Vorgehen festgelegt werden.
Ab dem Jahr 2019 sollen die Entgelte für Tagespflegepersonen in die laufende Dynamisierung mit aufgenommen werden.
