Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.03.2018 - 4 Verlängerung der Gebietsfreistellung der öffent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Hanke erläutert, dass umfangreiche Gespräche geführt worden seien. Die Wohnbauunternehmen hätten hierbei deutlich gemacht, aus welchen Gründen die Gebietsfreistellung für sie erforderlich sei. Es solle eine gute soziale Struktur in der Weststadt geschaffen werden. Das Land würde ggf. dieser erneuten Verlängerung letztmalig zustimmen.

 

Herr Symalla weist darauf hin, dass die befristete Verlängerung laut Gesetz möglich sei. Es gehe darum, dass auch nach dem Ende der Gebietsfreistellung in Zukunft weiterhin gute Arbeit geleistet werden solle. Die Einkommensgrenzen für die Beantragung eines B-Scheines seien zwar nicht sonderlich hoch, jedoch sei die Zahl der tatsächlichen Beantragungen trotzdem gering.

 

Ratsfrau Ohnesorge äußert, dass die Gebietsfreistellung grundsätzlich auf 5 Jahre beschränkt sei. Früher sei der Wohnungsmarkt anders und noch nicht so stark angespannt gewesen wie heute. Die bereits aufgebauten Nachbarschaftstreffs leisteten gute Arbeit für die weitere positive Entwicklung des Stadtteils. Zudem gebe es bereits Neubaugebiete mit einer besseren Durchmischung und besseren Wohnbedingungen. Das Gebiet der "Sozialen Stadt" komme auch noch dazu. Sie fragt nach, woran es liege, dass so wenige B-Scheine ausgestellt würden.

 

Ratsherr Schrader führt an, dass für künftige Baugebiete bereits ein Anteil von 20 % sozialen Wohnraums festgelegt sei. Er fragt, ob es Alternativquartiere gebe.

 

Ratsfrau Naber hält ein neues Überdenken der Situation in der Weststadt für notwendig. Sie fragt nach, wer alles B-Schein berechtigt sei und wo diese Menschen wohnen könnten, außerdem, ob es eine Möglichkeit gebe, den Menschen einen B-Schein niedrigschwelliger zur Verfügung zu stellen.

 

Ratsfrau Schütze drückt ihre Zustimmung zu der Vorlage aus. Es gebe in dem Stadtteil Menschen, die sehr nah an der Grenze zur Berechtigung eines B-Scheines liegen würden, und an diese Menschen müsse auch gedacht werden. Bezahlbarer Wohnraum fehle insgesamt im Stadtgebiet. Die Verwaltung müsse für den B-Schein werben.

 

Frau Dr. Hanke erläutert, dass mit der Gebietsfreistellung zwar bereits im Jahre 2002 begonnen worden sei, strukturelle Veränderungen in einem Gebiet jedoch auch eine gewisse Zeit benötigten. Die Wohnbauunternehmen würden ein sehr hohes Engagement für die gute Durchmischung zeigen und seien ein wertvoller Partner für die Verwaltung. Sie gibt zu bedenken, dass es in der Realität, unabhängig von der Entscheidung über die Beschlussvorlage, nicht mehr freie Wohnungen geben werde. Sie sehe auch keine anderen Möglichkeiten, da die Investorenbereitschaft sehr gering sei. 

 

Herr Merfort erklärt für seine Fraktion die Zustimmung zu dieser Vorlage.

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Beschluss:

 

Im Stadtbezirk 221 Weststadt wird die Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen auf der Grundlage des § 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) letztmalig für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 verlängert.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 7; dagegen: 3; Enth.: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise