Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.02.2018 - 8 Verlängerung der Gebietsfreistellung der öffent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bezirksbürgermeister Römer erinnert an die konstituierende Sitzung vom November 2016, in der die Verlängerung der Gebietsfreistellung bereits thematisiert wurde. In dieser Sitzung hat sich die überwiegende Mehrheit des Stadtbezirksrates für die Verlängerung der Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen ausgesprochen, da sie sich in der Vergangenheit in der Stadtteilentwicklung mit sozial stabilen Bewohnerstrukturen bewährt hat.

 

Herr Symalla vom Fachbereich Soziales und Gesundheit erläutert die Vorlage vom 8. Februar 2018 im Detail. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Gebietsfreistellung, die nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz als befristete Maßnahme vorgesehen ist, nun letztmalig r den Zeitraum bis zum 31.12.2023 verlängert werden könnte.

 

Herr Hain erläutert die Position der Gruppe Linke/Grüne, die wie folgt zu Protokoll genommen wird:

 

1. In der Stadt Braunschweig wurde jüngst ein langfristiges Maßnahmenkonzept zur Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen! Eine beabsichtigte Gebietsfreistellung widerspricht dem aber.

 

2. Die Arbeitsgemeinschaft der Braunschweiger Wohlfahrtsverbände (u.a. auch AWO-BS, Diakonie, Caritas) spricht sich eindeutig gegen eine Verlängerung der Gebietsfreistellung aus und begründet dies auch genauer in ihrer Stellungnahme dazu (siehe dazu in der Anlage zur Vorlage TOP 8).

 

3. Eine beabsichtigte Koppelung der Finanzierung des Stadtentwicklungsvereins Weststadt e.V. zur Unterstützung ihrer guten Arbeit u.a. in den drei Treffpunkten der Weststadt sollte nicht abhängig von einer Verlängerung der Gebietsfreistellung gemacht werden! Die Finanzierung dieser wichtigen sozialen Arbeit muss langfristig aus den Geldern/dem Etat der Stadt Braunschweig unterstützt und gefördert werden und nicht wiederholt als eine Ausgleichsabgabe für die dann wegfallende Sozialbindung der Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften in der Weststadt!

 

4. Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen wie Studenten, soziale Härtefälle, wird die Möglichkeit genommen, preiswerten, bezahlbaren Wohnraum mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) zu bekommen!

 

5. Die weitere, freie Vermietung dieser preiswerten Sozialwohnungen auf 5 Jahre bis 2023 auch an Wohnungssuchende ohne WBS-Schein widerspricht llig den ursprünglichen Zielen beim Bau dieser mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnungen!

 

Da diese Wohnungsmieten aber nicht steigen dürfen, tritt dadurch langfristig eine Fehlbelegung dieses preiswerten Wohnraums mit besser gestellten Mietern ein!

 

Wir bitten deshalb alle Fraktionen im Bezirksrat 221-Weststadt sich uns anzuschließen und gegen die Vorlage in TOP 8 auszusprechen und auch dagegen abzustimmen!“

 

Herr Hitzmann erläutert, dass er sich in einer „Zwickmühle“ befindet. Als Vorsitzender des AWO-Ortsvereins BS-West ist er gegen eine Verlängerung der Gebietsfreistellung, als SPD-Fraktionsvorsitzender des Stadtbezirksrates unterstützt er die Verlängerung der Gebietsfreistellung. Aufgrund dessen wird er sich bei der Abstimmung enthalten. 

 

Herr Ratsherr Bratschke spricht sich für die Verlängerung der Gebietsfreistellung aus, um sozial stabile Bewohnerstrukturen zu erhalten.

 

Frau Bakoben erklärt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Sie erläutert ihren persönlichen Einzelfall mit dem Verzicht auf Bezug eines B-Scheins und der Anmietung einer 4-Zimmerwohnung im Rahmen der Gebietsfreistellung.

 

Frau Wieczorek weist nochmal darauf hin, dass mit der Verlängerung der Gebietsfreistellung der Vermieter sich den Mieter aussuchen kann und appelliert an die Mitglieder des Stadtbezirksrates, die Vorlage abzulehnen bzw. sich bei der Abstimmung zu enthalten.

 

Abschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister mer über die Vorlage abstimmen.

 

 

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Beschluss:

 

Im Stadtbezirk 221 Weststadt wird die Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen auf der Grundlage des § 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) letztmalig für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 verlängert.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 11    dagegen: 3    Enthaltung: 1

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise