Rat und Stadtbezirksräte
01.03.2018 - 21 Änderung der Satzung über die Erhebung von Kost...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 01.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsherr Rosenbaum schlägt vor, den Teil der Satzung, der sich auf die Informationsfreiheitssatzung bezieht, aus der Beschlussfassung herauszunehmen. Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake bittet darum, einen entsprechenden schriftlich ausformulierten Änderungsantrag zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorzulegen.
Ratherr Böttcher hinterfragt die Notwendigkeit, Gebühren in den meisten Fällen zu erhöhen. In diesem Zusammenhang führt er als Beispiel den neuen Tarif unter Ziffer 5 „Ausleihe von Kunstobjekten aus dem Fundus des Städtischen Museums bzw. deren Ablehnung“ an, die mit der in 2016 getroffenen Absicht zur Haushaltskonsolidierung begründet werde. Ratsherr Böttcher fragt, ob das Festhalten an dieser Konsolidierung noch erforderlich sei und ob die seinerzeit geplante Einsparung von 14.000 € mit dieser einen Maßnahme erreicht sei. Herr Schlimme verweist darauf, dass es sich bei der Anpassung lediglich um die Ausführung des genannten Ratsbeschlusses handele.
Ratsherr Böttcher äußert außerdem die Bitte, eine Übersicht zur Verfügung zu stellen, aus der hervorgeht, wie häufig die einzelnen Maßnahmen in den letzten Jahren abgefragt wurden.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake verweist angesichts von Detailfragen auf die Beratung im Verwaltungsausschuss, weil dort alle Dezernenten anwesend wären. Anderenfalls sollten spezifische Fragen nach Möglichkeit vorab schriftlich an die Verwaltung übermittelt werden. Er bittet die Verwaltung, die offenen Fragen an die jeweils zuständigen Organisationseinheiten weiterzugegeben.
Zur Informationsfreiheitssatzung fragt Ratsherr Rosenbaum, welchen Umfang die auf dieser Grundlage an die Verwaltung gerichteten Ersuchen nicht nur in der Anzahl, sondern auch finanziell ausmachen. Zum Umgang mit der Verwaltungskostensatzung fragt er, ob es Ausnahmefälle gebe, in denen die in der Satzung festgelegten Gebühren nicht erhoben werden. In diesem Zusammenhang führt er beispielhaft an, dass Gebühren laut Aussage des damaligen Kulturdezernenten Laczny für die Ausleihe von Bildern an die Fa. Borek nicht erhoben werden würden. Ratsherr Rosenbaum fragt, ob dieses Vorgehen üblich sei, in welchen Fällen entsprechende Ausnahmen von der Verwaltungskostensatzung noch vorgenommen werden würden und ob den politischen Gremien darüber berichtet werde. Herr Schlimme verweist auf § 4 der Verwaltungskostensatzung.
Ratsherr Sommerfeld kritisiert Fälle, in denen bislang konkrete Gebührenbeträge durch den Terminus „nach Zeitaufwand“ ersetzt worden seien. Dies könne seines Erachtens dazu führen, dass einzelne Maßnahmen aufgrund unklarer Kosten seltener genutzt werden könnten. Herr Dr. Niehoff erläutert, dass beide Gebührenfestlegungen Vorteile hätten. Eine Gebühr nach Zeitaufwand sei gerechter und kalkulationssicherer für die Verwaltung. Im Zweifel bestehe die Möglichkeit, die Gebührenhöhe vorab zu erfragen.
Vor dem Hintergrund der in dieser Form nicht zu erwartenden Diskussion und z. T. bislang unbeantworteter Detailfragen verweist der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake auf die Beratung im Verwaltungsausschuss. Er schlägt daher vor, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung passieren zu lassen.
