Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.04.2018 - 3.2 Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjähr...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Weber stellt den Antrag vor und begründet diesen.

Zum Inhalt der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag macht Herr Albinus erläuternde Ausführungen.

Es schließt sich eine kurze Diskussion an.

 

 

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Das Jugendamt der Stadt Braunschweig überprüft im Rahmen der Inobhutnahme ausländischer Personen gem. § 42 a SGB VIII die Minderjährigkeit über die „qualifizierte Inaugenscheinnahme" hinaus durch medizinische Verfahren immer dann, wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen und es sich bei diesen nicht zweifelsfrei um Kinder (unter 15 Jahre) im Sinne von § 7 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII handelt. Bei Verweigerung der laut §42f SGB VIII notwendigen Zustimmung des Betroffenen wird von dessen Volljährigkeit ausgegangen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: Ja: 1  Nein: 14  Enthaltung: 0

 

Erläuterungen und Hinweise