Rat und Stadtbezirksräte
12.04.2018 - 3.2 Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjähr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: AFD-Fraktion im Rat der StadtScherf, Gunnar
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 12.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Das Jugendamt der Stadt Braunschweig überprüft im Rahmen der Inobhutnahme ausländischer Personen gem. § 42 a SGB VIII die Minderjährigkeit über die „qualifizierte Inaugenscheinnahme" hinaus durch medizinische Verfahren immer dann, wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen und es sich bei diesen nicht zweifelsfrei um Kinder (unter 15 Jahre) im Sinne von § 7 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII handelt. Bei Verweigerung der laut §42f SGB VIII notwendigen Zustimmung des Betroffenen wird von dessen Volljährigkeit ausgegangen.
