Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.04.2018 - 4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dien...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Ruppert geht auf den Inhalt der Vorlage ein. Herr Dr. Müller entnimmt der Vorlage, dass es sich lediglich bei 5 % der in der Vorlage genannten Tätigkeiten um reine Feuerwehraufgaben handelt. 95 % der aufgeführten Tätigkeiten sind aus seiner Sicht keine originären Aufgaben der Feuerwehr. Herr Malchau stellt klar, dass es sich bei allen aufgeführten Tätigkeiten um Aufgaben der Feuerwehr handelt. Nicht für alle Aufgaben besteht eine Kostenpflicht. Bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr besteht nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz keine Kostenerstattungspflicht. Gleichwohl lässt sich hieraus nicht schließen, dass es sich bei den übrigen Tätigkeiten um keine originären Aufgaben der Feuerwehr handelt.

 

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Beschluss:

 

„Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Braunschweig wird beschlossen."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 6dagegen: 1Enthaltungen: 1

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise