Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.04.2018 - 4.2 Umsetzung der aktuellen Änderungen des Niedersä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag wird als Ergänzung der Beschlussvorlage 18-07848 beschlossen.

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Beschluss

(als Ergänzung der Beschlussvorlage 18-07848):

 

Der Rat der Stadt Braunschweig bittet die Verwaltung, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (zurzeit liegt der Entwurf unter Drs. 18/168 im Landtag zur Beratung) in folgenden Punkten reagieren zu können:

1. Flexibilisierung des Einschulungsalters

Die Verwaltung ermittelt die möglicherweise notwendigen Raumkapazitäten, die sich im Elementar- und Primarbereich durch die Flexibilisierung des Einschulungsalters ergeben.

2. Wiedereinrichtung der Förderschule Lernen

Die vorgesehene Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sieht die Wiedereinrichtung der Förderschule Lernen vor, denn hiernach sollen alle Kinder, deren Eltern es wünschen, in den 5. und 6. Schuljahrgang eingeschult werden können. Die Verwaltung erstellt deshalb das zur Antragstellung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde erforderliche Konzept für die Einrichtung entsprechender Klassen.

3. Für die unter 1. und 2. genannten Aspekte ist umgehend eine grundlegende Information und Einbeziehung der betroffenen Erziehungsberechtigten und des Stadtelternrates zu organisieren und durchzuführen.

4. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Braunschweig bei der Entwicklung eines Regionalen Inklusionskonzeptes, das mit dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) sowie den betroffenen Schulen gemeinsam abgestimmt wird. Dieses Konzept berücksichtigt die pädagogischen Konzepte der einzelnen Schulen und beinhaltet konkrete Planungen, wie der Übergang in das inklusive Schulsystem gestaltet wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 9Dagegen: 5Enthaltung: 0

Erläuterungen und Hinweise