Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.05.2018 - 10 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Kurz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Protokollnotiz:

Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden zusammengefasst beraten.

 

Herr Warnecke erläutert die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplans.

 

Ratsherr Dr. Dr. Büchs fragt, ob der soziale Wohnungsbau ausschließlich durch Mikroappartments umgesetzt werden solle.

 

Herr Warnecke erklärt, dass ca. 65 % der Wohnungen als Ein/Zwei-Zimmerwohnungen mit einer Größe unter 40 m² ausgeführt werden sollen. Dies sei ein wesentliches Element der Planung. Der Anteil von 20% für den sozialen Wohnungsbau werde jedoch nicht nur über Mikroappartments, sondern auch über größere Wohnungen abgedeckt.

 

Ratsfrau Palm erklärt, dass auch aus Sicht der Wohlfahrtsverbände der Bedarf an Mikroappartments vorhanden sei.

 

Auf Frage von Ratsherrn Dr. Dr. Büchs teilt Herr Warnecke mit, dass die Kosten für die Bodensanierung vom Investor getragen würden.

 

Frau Dr. Goclik nimmt Bezug auf Pkt. 2.5 der Grünordnung, wonach die gehölzfreien Flächen als Rasen-/ Wiesenflächen auszubilden seien. Aus ihrer Sicht sollten hier bevorzugt Wiesenflächen vorgegeben werden.

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Beschluss:

"Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Kurzekampstraße-Südwest“, GL 53, sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetz-buch (BauGB) öffentlich auszulegen.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12dagegen: 0Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise