Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.05.2018 - 3 Raumprogramm Umbau Familienzentrum Neue Knochen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Klippert nimmt ab 19:12 Uhr an der Sitzung teil.

 

Frau Reinmüller (Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) und Frau Glier (Leiterin der Kita Neue Knochenhauerstraße) tragen das Projekt vor und beantworten Fragen direkt.

 

Folgende Sachpunkte wurden angesprochen:

 

Herr Bonneberg fragt nach der Möglichkeit der Doppelanmeldung von Kindern. Können Zahlen genannt werden von den Kindern, die doppelt angemeldet sind?

 

Antwort:

Die Feststellung von Doppelanmeldungen kann erst Ende August 2018 nach Abgleich der Anmeldungen erfolgen. Konkrete Zahlen können daher noch nicht genannt werden. An einer EDV-Erfassung wird noch gearbeitet.

 

Herr Hinz fragt nach der Vergabeart der Plätze.

 

Antwort:

Die städtischen Einrichtungen wenden einheitliche Aufnahmekriterien an. Dabei kommt es u. a. auf die Lebenssituation der Familien an, ob beide Elternteile berufstätig sind, ob schon Geschwisterkinder in einer Einrichtung untergebracht sind. Aus allen diesen Aufnahmekriterien wird ein Wert ermittelt. Vorrang haben die Kinder mit dem hierbei errechneten höchsten Werten. Diese Werte müssen nachvollziehbar und gerichtstauglich sein.

 

Herr Beyrich fragt nach dem Grund der Sondersitzung. Bei dieser Summe hätte der normale Sitzungsablauf ausreichend sein müssen. Einige Kinder werden doch auch in anderen Einrichtungen untergebracht, z. B. Lamme.

 

Antwort:

Im Augenblick läuft die Vergabe der Plätze. Es gibt auch Fälle in denen nicht ersichtlich ist, ob das Kind eine Einrichtung verlässt oder bleibt. Z. B. bei dem Flexiblen Einschulungstermin. Die Eltern können entscheiden, ob ihr Kind mit sechs Jahren in die Schule geht oder in einer Einrichtung bleibt. Dies sind unbekannte Zahlen, die sich aber auf die Belegungszahlen auswirken.

 

Dann müssten lt. Herrn Beyrich aufgrund des Bevölkerungswachstums in Braunschweig eigentlich mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden als es Anmeldungen gibt.

 

Antwort:

Die Zahl der angebotenen Einrichtungsplätze erfolgt aufgrund der Kalkulationen der statistischen Zahlen der Stadt. Danach erfolgt die Umsetzung in angebotene Plätze.

 

Herr Eberle fragt nach der Belegung der innerstädtischen Einrichtungen mit Kindern aus den Außenbereichen und gibt es hierfür eine gute Nachfrage? Und können zweckgebundene Mittel des Landes nicht mit einbezogen werden?

 

Antwort:

Über die Belegung der innerstädtischen Einrichtungen von Kindern aus Außenbereichen liegen keine Zahlen vor, die Nachfrage ist aber als gut zu bezeichnen. Investitionskosten des Landes können nicht in Anspruch genommen werden, da hierfür eine 25jährige Nutzung der Einrichtung einhergehen müsste.

 

Herr Stühmeier fragt nach der Nutzung des Gebäudes nach Auszug der minderjährigen Flüchtlinge und warum eine Sondersitzung jetzt stattfindet, wo das Gebäude doch ein halbes Jahr leer stand. Damals wurden auch 500.000,00 € für deren Unterbringung ausgegeben. Wird für die Nutzung für Krippengruppen Teilweise umgebaut?

 

Antwort:

Eine Nutzung nach Auszug der minderjährigen Flüchtlinge fand nicht statt. Aber eine verlässliche Einbindung der Politik bedarf eines gewissen Vorlaufs. So sind Abstimmungen innerhalb der Verwaltung mit z. B. den Fachbereichen Finanzen und Hochbau und Gebäudemanagement erforderlich. Ein Teil der Räume bleibt erhalten, ein anderer Teil muss verändert und auf den Bedarf Kindergruppe angepasst werden.

Die Unterbringung der minderjährigen Flüchtlinge musste seinerzeit zügig erfolgen.

 

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Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)

 

Dem Raumprogramm zum Investitionsvorhaben Neue Knochenhauerstraße 5 mit zwei Krippengruppen wird zugestimmt.

 

Protokollnotiz:

Die CDU-Fraktion hält die Kosten für den Umbau des Gebäudes Neue Knochenhauerstraße 5 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 570.000,00 € zu hoch.

 

Achtung: Beschluss unwirksam (neue Anhörung am 31.05.2018)

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Abstimmungsergebnis: 5 dafür   3 dagegen   1 Enthaltung

 

 

Achtung; Beschluss unwirksam (neue Anhörung am 31.05.2018)

Erläuterungen und Hinweise