Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.05.2018 - 7 Übertragung der Trägerschaft für die Gedenkstät...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Hesse führt in die Vorlage ein: Als wesentliche Gründe für die Übertragung der Trägerschaft der Gedenkstätte Schillstraße auf den Arbeitskreis Andere Geschichte e. V. werden zunächst die historische Aufarbeitung des ehemaligen KZ-Außenlagers, des Schill-Denkmals sowie die damit verbundene Neuweihung des Denkmals 1955 benannt. Zudem wird festgehalten, dass durch diese Übertragung dem Arbeitskreis Andere Geschichte e. V. die Möglichkeit gegeben werde, umfassende Drittmittelakquise zu betreiben. Dies sei für eine Gedenkstätte in staatlicher Trägerschaft nicht möglich. Überdies erlaube das seinerzeit verabschiedete Gedenkstättenkonzept eine Fortschreibung.

 

Ratsherr Flake stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und hält den Arbeitskreis Andere Geschichte aufgrund der 20-jährigen Erfahrung im Bereich der Erinnerungsarbeit in der Gedenkstätte Schillstraße für sehr geeignet, sich der neuen Aufgabe anzunehmen.

 

Auf Nachfrage, wer die Kosten dafür übernähme, wenn es zu neuerlichen „Überfällen" auf die Gedenkstätte käme, wird auf die Ausführungen in der Vorlage unter Beschlusspunkt 5. verwiesen, dass sämtliche Mehrkosten durch die Stadt zu tragen wären.

 

Auf Nachfrage, warum es erforderlich sei, dem Arbeitskreis auch das Erbbaurecht einzuräumen und die öffentliche Widmung aufzuheben, wird durch die Verwaltung erläutert, dass mit der Übertragung des Erbbaurechts dem Arbeitskreis die Möglichkeit gegeben werde, sich ggf. auch räumlich zu erweitern. Herr Dr. Malorny ergänzt, dass der Arbeitskreis für die Förderung Dritter von baulichen Maßnahmen auf dem Grundstück eigentumsähnliche Rechte benötige.

 

Ratsherr Sommerfeld bittet zur Sitzung des FPA resp. des VA um eine Darstellung des Umfangs der Förderkulisse, die der Arbeitskreis durch die Übertragung der Trägerschaft akquirieren könne. Frau Dr. Hesse teilt hierzu mit, dass es für eine solche Darstellung keine konkreten Bezugsgrößen gäbe. Insbesondere könne nicht abgeschätzt werden, welche Förderhöhe ggf. durch Drittmittelakquise erzielt werden könnte.

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Beschluss:

1.In Erweiterung des Beschlusses des Rates aus dem Jahr 1998 (Drs. 1289/98) bietet die Stadt Braunschweig dem Arbeitskreis Andere Geschichte e. V. zum Zweck der Übernahme der Gedenkstättenarbeit als eigene Vereinsaufgabe mit Wirkung vom 1. Januar 2019 die Übertragung der Trägerschaft der Gedenkstätte KZ-Außenlager Braunschweig-Schillstraße und des Schill-Denkmals an.

 

2.Die Verwaltung wird ermächtigt, den für die Übertragung der Trägerschaft notwendigen Erbbaurechtsvertrag über die gesamte Grünfläche (Anlage 1) mit dem darauf befindlichen Invalidenhaus und dem Schill-Denkmal, basierend auf dem in Anlage 2 beigefügten Vertragsentwurf, mit dem Arbeitskreis Andere Geschichte e. V. zu verhandeln und abzuschließen.

 

3.Die Widmung der Gedenkstätte KZ-Außenlager Braunschweig Schillstraße als öffentliche Einrichtung der Stadt wird mit Wirksamwerden des Erbbaurechts- vertrages zum 1. Januar 2019 aufgehoben.

 

4.Nach Übernahme der eigenverantwortlichen Gedenkstättenarbeit durch den Verein soll zukünftig auch die inhaltliche und pädagogische Vermittlung zu weiteren Themenstellungen ermöglicht werden. Hier kommt insbesondere die Bedeutung der Außenanlage als Resonanzraum unterschiedlicher historischer Schichten mit den Konnotationen zu dem Denkmal für Ferdinand von Schill, dem Aspekt des Gedenkens an die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges und die integralen architektonischen Außenelemente des Gesamtgedenkortes (Tafelwand, Podest, Leuchtschriftwand und Rahmen des archäologischen Befundes) in Betracht. Die inhaltliche Verknüpfung der genannten Themenkreise soll historisch fundiert entwickelt werden.

 

5.

a.Alle dem Arbeitskreis Andere Geschichte e. V. durch die Übernahme der Trägerschaft und dem von der Stadt gewünschten Ausbau der Arbeit mit jungen Menschen und Schulen sowie der Forschungs- und Vermittlungsaufgaben entstehenden (auch personalen) Mehrkosten sind durch entsprechende Erhöhung der Kontinuitätsförderung durch die Stadt Braunschweig auszugleichen. Daher wird die Verwaltung gebeten, den entsprechenden Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2019 um 70.000 € zu erhöhen.

 

b.Die finanziellen Erfordernisse für die laufende Bauunterhaltung, die nicht zur laufenden Bauunterhaltung zählenden Sanierungs-/Instandsetzungs- kosten sowie zukünftige Straßenausbaubeiträge und grundstücksbezogene Gebühren und Beiträge sind jährlich in Abstimmung zwischen dem Arbeitskreis Andere Geschichte e. V. und der Verwaltung zu ermitteln und als zusätzlicher Förderbetrag im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes zu berücksichtigen.

 

c.Für die vertiefte konzeptionelle Vermittlungsarbeit der unter Punkt 4 genannten Themenkreise wird dem Arbeitskreis Andere Geschichte e. V. einmalig ein Betrag von 20.000 € für die Beauftragung einer wissenschaftlichen Expertise als Grundlage der zukünftigen Gedenkstättenarbeit zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird gebeten, diese Mittel im Haushalt 2019 einmalig anzumelden.

 

6.Die Verwaltung wird beauftragt, die Erinnerungsarbeit für die Gedenkstätte und das Schill-Denkmal zusammen mit dem Arbeitskreis Andere Geschichte

e. V. jährlich zu evaluieren. Um die Evaluierung gesellschaftlich bestmöglich zu begleiten, wird die Verwaltung beauftragt, einen Beirat mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft einzuberufen. Über die aus dieser Evaluierung ermittelten Anpassungs- und Entwicklungserfordernisse in der Gedenkstättenarbeit hat die Verwaltung dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft jährlich zu berichten. Diese jährlichen Berichte haben Vorschläge zu Finanzierungsfragen für zukünftige Haushaltsaufstellungen zu enthalten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja: 8Nein: 0  Enth.: 1

 

Ratsherr Sommerfeld erklärt, an der Abstimmung nicht teilzunehmen.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise