Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.05.2018 - 12 100. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dibbes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Protokollnotiz: Die Tagesordnungspunkte 12 bis 14 werden zusammengefasst beraten.

 

Ratsfrau Palm begrüßt den Verkehrsgutachter, Herrn Zacharias.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert das Vorhaben. Der Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach habe Bedenken bezüglich der Erschließung des Gebietes angemeldet und der Vorlage daher nicht zugestimmt.

 

Herr Zacharias erläutert die geplante Erschließung des Gebietes anhand einer Beamerpräsentation. Es sei vorgesehen, das neue Wohngebiet ausschließlich über die Dibbesdorfer Straße/Bevenroder Straße zu erschließen. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Dr. Mühlnickel erläutert den Änderungsantrag 18-08387 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Er betont, dass für die Anlieger des neuen Baugebietes auch nach der Bauphase eine weitere Zufahrt über den Farnweg berücksichtigt werden müsse.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Manlik verlässt die Sitzung um 17:39 Uhr

 

Stadtbaurat Leuer nimmt Stellung zu dem Änderungsantrag. Pkt. 1 zur Führung des Baustellenverkehrs werde von der Verwaltung unterstützt. Bereits jetzt die gewünschte weitere dauerhafte Erschließung über den Farnweg festzulegen, werde von der Verwaltung jedoch nicht befürwortet. Stadtbaurat Leuer betont, dass die dargestellte Erschließung über die Dibbesdorfer Straße/Bevenroder Straße ausreichend leistungsfähig sei und regt an, dass nach der Fertigstellung des Baugebietes bei Bedarf Verbesserungsmöglichkeiten geprüft werden können.

 

Aus Sicht von Ratsherrn Dr. Büchs müssten auch die zusätzlichen Verkehre aus dem geplanten Baugebiet Holzmoor dargestellt werden. Er erklärt, dass der Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigt werde. Für zwei Heuschreckenarten und den Kammmolch seien vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Dr. Büchs verlässt die Sitzung um 17:43 Uhr. An seiner Stelle nimmt Ratsherr Rosenbaum an der Sitzung teil.

 

Stadtbaurat Leuer weist darauf hin, dass auch zum Baugebiet Holzmoor ein Verkehrsgutachten erstellt werde.

 

Herr Warnecke betont, dass eine stark versiegelte Gewerbefläche in eine Wohnbaufläche mit einem hohen Grünanteil umgewandelt werde.

 

Herr Gekeler informiert über die umgesiedelten Heuschreckenarten.r die Amphibien werde hrend der Bauphase eine Stufe im Boden verbaut, die eine Rückwanderung in das Gebiet verhindere.

 

Ratsfrau Schneider bittet um eine Aussage, was der Stadtbezirksrat 112 kritisiere. Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirksrates 112, Frau Jensen, erläutert, dass der Stadtbezirksrat eine zweite Zufahrt in das Wohngebiet fordere.

 

Frau Dr. Goclik fragt nach dem Entwicklungsziel des Geltungsbereiches B im Bebauungsplan

 

Die Verwaltung sagt eine Aussage zum Protokoll zu.

 

Protokollnotiz:

Das Entwicklungsziel des Geltungsbereiches B ist es, bereichsweise vegetationsfreie Sandflächen zu schaffen bzw. durch periodischen Auftrag von Räumgut aus dem nahegelegenen Sandfang an der Schunter zu erneuern und damit die Biodiversität in der Landschaft zu fördern.

Solche offenen sandigen und besonnten Bereiche sind der Lebensraum für seltene und solitär lebende Wespen, Wildbienen und (Sandlauf-)Käfer. Auch für Pionierarten der Flora sind diese Bereiche interessant und nur noch selten vorhanden. Durch erneuten Auftrag von Sand bei der Räumung des Sandfanges soll diese Vegetationsentwicklung unterbrochen werden und von neuem beginnen. Im Räumgut mit aufgebrachte Nährstoffe waschen aus dem Sand bei Regen aus. Entscheidend ist der Abtrag der zwischenzeitlich aufgekommenen Vegetation vor dem nächsten Auftrag aus der Räumung des Sandfanges. Der für die Räumung des Sandfanges zuständigen Stadtentwässerung SE-BS wurde diese Fläche dafür zur Verfügung gestellt.

 

Aus Sicht von Ratsherrn Scherf sei Ratsherr Dr. Mühlnickel als direkter Anlieger befangen und dürfe über die Vorlage nicht abstimmen.

 

Ratsfrau Palm erklärt, dass keine Befangenheit bestehe. Eine konkrete Information werde zum Protokoll nachgereicht.

 

Protokollnotiz: Ein Mitwirkungsverbot im Sinne des § 41 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) besteht nicht.

Gemäß § 41 Absatz 3 Ziff. 1 NKomVG gilt das Mitwirkungsverbot nicht für die Beratung und Entscheidung über Rechtsnormen, d.h. Satzungen und Verordnungen. Gemäß Rd. Nr. 4 zu § 41 NKomVG des Kommentars von Robert Thiele zum NKomVG gilt das Mitwirkungsverbot damit nicht für Bebauungspläne, die als Satzung ergehen (§ 10 Baugesetzbuch).

 

rgermitglied Dr. Schröter regt an, die Fahrradabstellanlagen mindestens bei den Mehrfamilienhäusern in den textlichen Festsetzungen festzulegen.

 

Ratsfrau Palm geht auf den Änderungsantrag 18-08387 ein. Der Punkt. 1 sei unkritisch. Den Punkten 2 und 3 könne jedoch von Seiten der SPD-Fraktion nicht zugestimmt werden. Der Bebauungsplansste dann geändert werden und das Verfahrenrde sich dadurch weiter verzögern. Sie regt eine Protokollnotiz an, die eine Prüfung der verkehrlichen Erschließung nach der Realisierung des Gebietes beinhalte.

 

Ratsherr Merfort erklärt, dass die vorgelegten Zahlen zur Erschließung schlüssig seien und der Beschluss über den Bebauungsplan heute erfolgen müsse.

 

Aus Sicht von rgermitglied Dr. Schröterrfe einegliche Verfahrensverzögerung nicht der Grund dafür sein, dass heute zwingend über den Bebauungsplan abgestimmt werde.

 

Nach weiterer Diskussion regt Ratsfrau Palm an, die Punkte 2 und 3 des Änderungsantrages zu streichen. Sie schlägt folgende Formulierung für einen neuen Punkt 2 vor:

 

Wir bitten die Verwaltung, nach Fertigstellung des Baugebietes Dibbesdorfer Straße Süd zu überprüfen, wie sich die verkehrliche Situation im Quartier nach Bezug der Wohnungen und Häuser darstellt und in die Diskussion mit den Anliegern zu gehen, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erarbeiten und bei Bedarf umzusetzen.“

 

Der Ausschuss spricht sich für diese Vorgehensweise aus.

 

 

 

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Beschluss:

"Dem Entwurf der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dibbesdorfer Straße-Süd“ sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Der Entwurf ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen."

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11dagegen: 0Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise