Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.05.2018 - 13.3 Änderungsantrag zur Vorlage 18-08074, Bebauungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss (geändert):

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift "Dibbesdorfer Straße Süd", Qu 62, sowie die Begründung wird wie folgt ergänzt:

 

1. Während der Bauphase soll das Baugebiet durch Baufahrzeuge ausschließlich über die Zufahrt des Farnweges befahren werden. Die aktuell geplante Feuerwehrzufahrt soll in diesem Zeitraum für die Erschließung genutzt werden.

 

2. Wir bitten die Verwaltung, nach Fertigstellung des Baugebietes Dibbesdorfer Straße Süd zu überprüfen, wie sich die verkehrliche Situation im Quartier nach Bezug der Wohnungen und Häuser darstellt und in die Diskussion mit den Anliegern zu gehen, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erarbeiten und bei Bedarf umzusetzen.
 

2. Für die Anlieger des neuen Baugebiets soll auch nach der Bauphase eine weitere Zufahrt über den Farnweg über die aktuell vorgesehene Feuerwehrzufahrt berücksichtigt werden.

 

3. Die mögliche Durchfahrt des neuen Ortsteils soll durch geeignete bauliche Maßnahmen (z.B. Verengungen, Bodenwellen, versenkbare Poller o.ä.) und Verkehrsschilder (StVO 250, Zusatz "Anlieger frei") verhindert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Über die einzelnen Punkte des Änderungsantrages wurde getrennt abgestimmt:

 

zu 1.:dafür: 8dagegen: 3Enthaltungen: 0
 

zu 2.dafür: 11dagegen: 0Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise