Rat und Stadtbezirksräte
09.08.2018 - 3 Mietspiegel von Braunschweig 2018 für nicht pre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Do., 09.08.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Warnecke, Fachbereichsleiter des Fachbereiches Stadtplanung und Umweltschutz und Herrn Hasse von der Stelle Bodenordnung, Grundstückswertermittlung.
Nach Einführung von Herrn Warnecke in die Thematik, ergeben sich aus der anschließenden Diskussion folgende Anmerkungen und Fragen:
Der qualifizierte Mietspiegel ist als Rechtssicherheit für die Mieterin und den Mieter/Vermieterin und Vermieter zu verstehen.
Er wird fortlaufend aktualisiert.
Der Grund für den Anstieg der Durchschnittsmiete in Braunschweig im Vergleich zu 2014 um 6,4 Prozent auf 5,95 Euro je Quadratmeter ergibt sich aus der starken Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt.
Alle beteiligten Akteure der Wohnungswirtschaft haben bis auf den Verein Haus+Grund Braunschweig e .V. dem Mietspiegel zugestimmt. Dieser hält das Ergebnis für nicht marktgerecht. An der Methodik nach wissenschaftlichen Standards hätten sie nichts auszusetzen gehabt. Frau Schütze merkt an, dass eine Anerkennung des Verfahrens auch eine Akzeptanz der Ergebnisse zur Folge habe.
Die Beantwortung der acht von Ratsfrau Buchholz schriftlich gestellten Fragen zum Mietspiegel 2018 bzw. zu dem dazugehörigen Methodenbericht werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Auf die Frage von Ratsfrau Mundlos bezüglich der seit 2014 geschaffenen Wohnungen in Braunschweig, weist die Verwaltung auf das Wohnraumversorgungskonzept als gute Handlungsgrundlage hin. Mehrere neue Wohngebiete sowohl für Ein- und Zweifamilienhausbau als auch Geschosswohnungsbau (z. B. Nördliches Ringgebiet, Noltemeyer-Grundstück, Heinrich-der-Löwe-Kaserne) sind entstanden. In 2015 wurde Planungsrecht für 850 Wohneinheiten, in 2016 und 2017 für über 1.000 Wohneinheiten geschaffen. Zur Frage von Ratsfrau Mundlos zu den perspektivischen Erwartungen bis zum Jahre 2020 teilt Herr Warnecke mit, dass in Braunschweig Baugebiete mit insgesamt mehr als 5.000 neuen Wohnungen bis 2020 in Arbeit beziehungsweise bereits in der Umsetzung seien. Vieles geschehe in Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften. Bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen sei ein sehr wichtiges Anliegen der Stadt.
Ratsfrau Buchholz kritisiert den neuen Mietspiegel 2018 als einseitig vermieterinnen- und vermieterfreundlich. Während die durchschnittliche Netto-Kaltmiete seit dem Jahr 2014 eine vergleichsweise moderate Steigerung von 6,4 Prozent auf 5,95 Euro je Quadratmeter aufweise, würden den Vermieterinnen und Vermietern über die neu gefassten Zu- und Abschläge zu viele weitere Mieterhöhungsmöglichkeiten eingebaut. Auch die neue Definition der „guten Wohnlage" sei kritisch zu sehen. Die extreme Vereinfachung der Anforderungen könnte in der Praxis dazu führen, dass in mehr Gebieten als bisher eine höhere Miete verlangt werden kann. Dabei seien bei der Erstellung des Fragebogens offenbar Fragen gestrichen worden (z. B. Badausstattung, Wohnlage), die im Mietspiegel 2014 zu Abschlägen geführt hätten. Nach Aussage der Verwaltung sei dies darauf zurückzuführen, dass der Fragebogen vorher zu kompliziert gewesen sei.
Auf die Frage des Einflusses des Mietspiegels bei Grundsicherung und ALG II teilt die Verwaltung mit, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen werden, wenn diese angemessen sind. In Braunschweig würden die Angemessenheitsgrenzen derzeit nach der Wohngeldtabelle mit Zuschlägen festgelegt, da es noch kein "schlüssiges Konzept" gebe. Zurzeit sei noch keine gesicherte Rechtssprechung dazu vorhanden.
Anlagen zur Vorlage
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