Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.08.2018 - 8.1 Nachnutzung des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes...

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Die Verwaltung teilt mit, dass eine Antwort zu dieser Sitzung nicht vorliegt. Vorab kann jedoch schon mitgeteilt werden, dass das Gebäude nicht im Eigentum der Stadt steht. Somit kann aus eigener Zuständigkeit keine Aussage zu einer eventuellen Nachnutzung getroffen werden. Herr Strohbach weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Diskussion über die Flüchtlingsunterbringung das Gebäude mehrfach in den Fokus geraten ist. Hier war häufig die Rede von einer möglichen Nutzung durch die Landesschulbehörde. Der Bezirksrat sollte nicht mit einer Antwort dahingehend, dass wegen der fehlenden städtischen Eigentümereigenschaft eine Auskunft nicht möglich ist, abgespeist werden. Immerhin handelt es sich um ein großes Gebäude im Bereich des Bezirks Östliches Ringgebiet, wobei der Bezirksrat ein Interesse daran hat (und haben darf), über die künftige Nutzung eine belastbare Auskunft zu erhalten.

 

 

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Erläuterungen und Hinweise