Rat und Stadtbezirksräte
24.08.2018 - 1.3 Änderungsantrag 18-08819 Kostengünstige Schüler...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 24.08.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Zum Schuljahr 2019/2020 soll ein regional oder stadtweit geltendes, kostengünstiges Schülerticket eingeführt werden. Zugangsvoraussetzungen sind ein gültiger Schülerausweis sowie der Hauptwohnsitz im jeweiligen Geltungsbereich. Außerdem sollen auch FSJ-lerInnen das kostengünstige Schülerticket erhalten können.
Das Ticket soll im Abo als Jahreskarte, als Monatskarte (gültig ab Kaufdatum als gleitende Monatskarte) oder als Wochenkarte zu einem maximalen Preis von 15 Euro/Monat angeboten werden. Es beinhaltet die Nutzung des ÖPNV für
● den Schulweg,
● die Freizeit inkl. Wochenende und
● die Ferienzeiten.
Alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung haben (in Braunschweig Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I
mit einem Schulweg von mehr als 2 km) können das kostengünstige Schülerticket während der Ferienzeiten ebenfalls nutzen.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, auf das Land Niedersachsen einzuwirken, das Niedersächsische Schulgesetz möglichst zeitnah zu ändern; erreicht werden soll, den Anspruch auf Schülerbeförderung auf Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II (gymnasiale Oberstufe und berufsbildende Schulen) auszudehnen.
Es wird angestrebt, das Ticket im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) anzubieten. Dabei soll es nach Tarifzonen gestaffelt sein. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu - möglichst in Absprache mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig und weiteren Verbandsmitgliedern des Regionalverbandes - Verhandlungen mit dem VRB aufzunehmen.
Die Mehrkosten werden ermittelt und von der Stadt Braunschweig für die Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Braunschweig an den VRB erstattet.
Für den Fall, dass sich im 1. Quartal des Jahres 2019 abzeichnet, dass eine regionale Lösung nicht zustande kommt, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Einführung eines kostengünstigen Schülertickets vorzulegen, das zunächst ausschließlich im Stadtgebiet Braunschweig gilt.
Die Verwaltung soll regelmäßig zum Stand der Verhandlungen berichten.
