Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.09.2018 - 5 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Herrn Warnecke und Herrn Schmidbauer vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz vorgestellt.

Herr Warnecke gibt zu Beginn einen Überblick über den bisherigen Werdegang seit 2014 und die einzelnen Schritte bis hin zum heutigen Konzept.

Anschließend erläutert Herr Schmidbauer das Teilraumkonzept 10, das auch für den Stadtbezirk Wenden-Thune-Harxbüttel gilt. Gleiches gilt für das Rahmenprojekt 18 - Schaufenster Braunschweig.

 

In der folgenden Diskussion kritisiert Herr Gorklo, es gebe auch noch weitere überregionale Anbindungen im Stadtbezirk. Das Projekt sei nicht detailliert genug beschrieben worden.

 

Laut Herrn Warnecke kann das ISEK nur Grundaussagen treffen. Detailplanungen kämen später, z.B. bei der Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Flächendarstellung im Teilraumkonzept sei nicht bindend. Diese Wirkung würde erst mit dem neuen Flächennutzungsplan erfolgen. Vorliegend handele es sich um einen Orientierungsrahmen; damit sei noch nichts fest beschlossen. Veränderungen seien im späteren Prozess immer noch möglich.

 

Frau Mundlos fehlt im Osten Wendens die Schunteraue als Biotop. Sie bittet dies nachzuarbeiten. Im Rahmenprojekt 18 fehle ihr die Nennung der A 391. Das Rahmenprojekt sollte detaillierter beschrieben werden, z.B. "Teil des Gewerbeflächenkonzepts Schaufenster Braunschweig. Außerdem fehle ihr die Erwähnung der ÖPNV-Anbindung von Harxbüttel und Thune.

 

Herr Warnecke erinnert an den für das gesamte Stadtgebiet aufzustellenden Mobilitätsentwicklungsplan, der alle Stadtteile berücksichtigen wird.

 

Frau Retzlaff schlägt vor, das Teilraumkonzept um die erarbeiteten Punkte aus dem Workshop im Frühsommer zu ergänzen. Dies wären u.a. der Erhalt der Lebensqualität, grüne Freiraumzonen wie an der Schunter, der Thuner Wald als Biotop oder der Wunsch, die Verkehrsbelastung nicht mehr zu erhöhen.

Sie geht auch auf die Planungen zu Wenden-West ein und erklärt für die SPD-Fraktion, eine Verdoppelung des Ortes sei nicht gewünscht. Wenden müsse noch lebenswert bleiben.

 

Herr Kutschenreiter geht auf den Schwerlastverkehr auf der Veltenhöfer Straße ein, der zu unterbinden sei und spricht sich für eine vernünftige Anbindung des Wohngebiets an die Veltenhöfer Straße aus.

 

Herr Schröter erklärt, für ihn seien Gewerbegebiete kein Schaufenster einer Stadt. Dies gelte vielmehr für die Ökologie. Er vermisse auch die nennung möglicher Konflikte zwischen Gewerbegebiet und Wohngebieten. Außerdem vermisse er die Darstellung von Begegnungsstätten und Pflegeheimen. Da nur alles zugebaut werden soll, könne er dem Teilraumkonzept nicht zustimmen.

 

Herr Warnecke erinnert an das vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossene Gewerbeflächenentwicklungskonzept, in dem bereits die hier kritisierten Gewerbeflächen enthalten seien. Gleiches gelte für den aktuellen Flächennutzungsplan.

 

Herr Schröter regt an, intensiver darüber nachzudenken, wie man bestehende Gewerbegebiete verdichten könne, z.B. den großen IKEA-Parkplatz an der Hansestraße (neue Gewerbeflächen auf Parkplatz, darüber Parkdeck).

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Beschluss (geändert):

 

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

5.   Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

7  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

 

Einmütig werden folgende Notizen zu Protokoll gegeben:

 

Protokollnotiz:

 

Zusätzlich zu den im ISEK genannten Projekten soll im Stadtbezirk 323 berücksichtigt werden:

 

1. Einrichtung für seniorengerechtes Wohnen

2. Eine mit der zunehmenden Wohnbebauung steigende Bevölkerungszahl braucht eine

    mitwachsende Infrastruktur in sozialer, kultureller, ökologischer und bildungspolitischer Hinsicht

3. Gewerbe und Wohngebiet entwickeln ohne die Lebensqualität zu verschlechtern, dazu gehört

    a) Umsichtige Verkehrsführung - kein weiterer Durchgangsverkehr

    b) Verkehrlich angemessene Anbindung aller Ortsteile an die Kernstadt

    c) Grünflächen als Lärmminderung, für Luftreinheit, Freizeit/Naherholung in großzügigem

        Umfang

    d) Solides Entwässerungskonzept unter Einbeziehung einer adäquaten Lösung für das

        Niederschlagswasser ohne zusätzliche Belastungen benachbarter Gebiete

    e) Berücksichtigung beim Hochwasserschutzkonzept

4. Erhalt und Ausbau der Lebensqualität für alle Generationen mit ausreichenden Grün- und Nah-

    erholungsflächen sollen auch bei zukünftigen Planungen des Wohnstandortes und Gewerbe-

    entwicklung im Fokus stehen und gestärkt werden. Weitere verkehrliche Belastung gilt es

    unbedingt zu vermeiden.

5. Ausweisung des Thuner Walds mit einem "B".

6. Bau eines Fahradwegs nach Eickhorst.

7. Ausweisung einer Freiraumverbindung an der Schunter von Wenden nach Thune.

8. Wohnqualität sichern, LKW-Durchgangsverkehr verhindern.

9. Erstellung eines Freizeitwege- und Radwegekonzepts.

 

Des Weiteren wird auf die Ergebnisse des Workshops von Juni 2018 verwiesen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise