Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.09.2018 - 6 147. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wenden...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidbauer vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Umweltschutz, stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

Die Anzahl der Wohnhäuser sei noch unbekannt. Ein seniorengerechtes Wohnen sei für das Wohngebiet nahe der Straße Im Steinkampe vorgesehen. Auch die Plätze in Kindertagesstätten und Schulen würden berücksichtigt. Ziel sei es auch, den Kleingartenverein zu erhalten.

 

Frau Mundlos schlägt vor, für seniorengerechtes Wohnen eine Gemeinbedarfsfläche als Planungsziel auszuweisen.

Herr Schmidbauer erwidert, seniorengerechtes Wohnen falle unter das Planungsziel "Wohnen", nicht unter "Gemeinbedarf". Gemeinbedarfsflächen wären Flächen für Kindertagesstätten oder Schulen.

 

Herr Schröter spricht sich für eine andere Prioritätensetzung aus; Vorrang hätten für ihn das seniorengerechte Wohnen, Erweiterung der Kindertagesstätten und das Wohnen. Er möchte das seniorengerechte Wohnen wegen möglicher Synergieeffekte lieber nahe dem Heideblick bei den Schulen und dem Jugendzentrum angesiedelt sehen.

 

Herr Schmidbauer berichtet, dass mit dem ersten Bauabschnitt im Süden begonnen werde, da dort alle Flächen verfügbar seien. Im Norden gebe es noch keine größeren zusammenhängenden Gebiete, die ind er Verfügbarkeit der Stadt stehen. Im Übrigen werde der Flächennutzungsplan nur geändert, da entgegen der ursprünglichen Planung nun in dem Gebiet mehr Wohnflächen vorgesehen werden sollen. Die Gewerbeflächen würden damit verringert.

 

Herr Gorklo wünscht sich auch ein neues Gemeinschaftshaus und eine neue Bezirksgeschäftsstelle in Wenden-West.

 

Herr Kutschenreiter spricht sich ebenfalls für seniorengerechtes Wohnen nahe dem Heideblick aus.

 

Frau Retzlaff gibt zu bedenken, dass mangels Flächenverfügbarkeit dann möglicherweise viele weitere Jahre auf eine entsprechende Einrichtung gewartet werden müsste.

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)

"1.Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die 147. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wenden-West, 1. BA" beschlossen.

2.Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West", WE 50, vom 9. Mai 1995, beschlossen und unter dem Titel „Wenden-West, 1. BA", WE 62, geführt."

 

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Abstimmungsergebnis:

 

6  dafür   1  dagegen   0  Enthaltungen

 

Protokollnotiz:

 

Die CDU-Fraktion bittet darum, folgende Punkte in die weitere Planung aufzunehmen:

 

1. Der erste Bauabschnitt sieht eine Fläche vor für seniorengerechtes, betreutes Wohnen.

2. Bereits beim ersten Bauabschnitt wird die Planung einer erforderlichen Infrastruktur für die

    wachsende Bevölkerung einbezogen und bestehende Infrastrukturelemente ggfs. angepasst.

3. Die Verkehrsführung zur Erschließung des angedachten Gewerbe- und Wohngebiets wird so

    geplant, dass es zu keiner zusätzlichen über die bestehende hinausgehende Belastung für die

    Menschen in den "alten" und "neuen" Wohngebieten kommt (kein

    Gewerbedurchgangsverkehr),  ggfs. unter Einbeziehung einer möglichen Veränderung der

    Lage der Veltenhöfer Straße.

4. Der neue Bebauungsplan muss ein schlüssiges Entwässerungskonzept beinhalten. Trotz der

    Versiegelung durch Wohnbebauung, Gewerbebebauung und Verkehrsflächen soll die

    Entwässerung des Gebietes zu keiner zusätzlichen Belastung für benachbarte Gebiete

    führen.

    Niederschlagswasser soll so abgeleitet werden, dass es zu keiner stauenden Nässe im neuen

    Bereich oder Erhöhung der Belastungen der benachbarten Gebiete kommen kann.

5. Der Grünbereich (im Text der Vorlage 18-08822 erwähnt auf Seite 2 im dritten Absatz als

    "großzügiger Grünbereich" benannt) soll so gestaltet werden, dass der Charakter der

    Lärmminderung, der Luftreinheit, Freizeitgestaltung/Naherholung zum Tragen kommt und "ein

    qualitativer Übergang zwischen dem Gewerbebereich und dem Wohnquartier an der

    südwestlichen Ortskante von Wenden geschaffen" wird.

 

Die SPD-Fraktion bittet um Berücksichtigung folgender Leitlinien zur Entwicklung des Stadtbezirkes Wenden-Thune-Harxbüttel im Zuge des neuen Baugebietes Wenden-West (Gesamtbetrachtung, alle Bauabschnitte) unter dem Titel

 

       "Wohnstandort weiterentwickeln und Lebensqualität für alle Generationen stärken":

 

1. Planungsziel des Bebauungsplanes Wenden-West (Gesamtbetrachtung, alle Bauabschnitte)

    soll vordergründig die strukturelle Weiterentwicklung des Wohnortes Wenden als Kernort des

    Stadtbezirkes sein, der die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtbezirk

    in den Mittelpunkt stellt.

2. Das Wohngebiet Wenden-West soll die Bedarfe zur Weiterentwicklung des Wohnstandortes

    Wenden-Thune-Harxbüttel abdecken und als neue "Ortsmitte" Standort für seniorengerechtes

    Wohnen, ein neues barrierefreies Dorfgemeinschaftshaus samt Bezirksgeschäftsstelle, einen

    möglicherweise/nach Bedarf neu zu bauenden Kindergarten (in Ablösung des sanierungsbe-

    dürftigen Baus in der Rathenowstraße) und für einen neuen Festplatz sein.

3. Weitere Beschränkungen der Lebensqualität durch Durchgangsverkehr, Lärmemissionen

    oder Verminderung von Naherholungsflächen gilt es im Zuge der Entwicklung des Baugebietes

    Wenden-West unbedingt zu vermeiden. Das neue Gewerbegebiet und Wohngebiet muss so

    erschlossen werden, dass Wenden nicht von Durchfahrten belastet wird, sondern idealer-

    weise die Verkehre vom Ort weggelenkt werden und das derzeitige Verkehrsproblem gelöst

    wird.

4. Die Aufteilung der Flächen nach Nutzung sollen so aufgeteilt werden, dass gemessen an den

    zu erwartenden steigenden Einwohnerzahlen noch ein gutes Gleichgewicht zwischen Wohn-

    bebauung, Naherholungsflächen, Gewerbegebieten und Infrastruktur des alltäglichen Lebens

    im Stadtbezirk gewährleistet ist. Auch muss die Einwohnerzahl nach Augenmaß wachsen, um

    eine Integration  in die vorhandene Dorfgemeinschaft zu ermöglichen.

5. Die Feldmark als zusammenhängende Naherholungsfläche zwischen Wenden, Thune und

   Harxbüttel wird ohne Öffnung für Autoverkehr/MIV erhalten und so vom Gewerbegebiet Waller

   See und dem neuen Gewerbestreifen entlang der Autobahn abgegrenzt, dass auch Schleich-

   wege für den MIV nicht ermöglicht werden.

6. In der Umsetzung des Bebauungsplans soll die Wohnbebauung vor Umsetzung des

   Gewerbegebietes erfolgen. Ohne Wohnbebauung werden keine Gewerbeflächen ausge-

   wiesen.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise