Rat und Stadtbezirksräte
11.09.2018 - 6 147. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wenden...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 11.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmidbauer vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Umweltschutz, stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Die Anzahl der Wohnhäuser sei noch unbekannt. Ein seniorengerechtes Wohnen sei für das Wohngebiet nahe der Straße Im Steinkampe vorgesehen. Auch die Plätze in Kindertagesstätten und Schulen würden berücksichtigt. Ziel sei es auch, den Kleingartenverein zu erhalten.
Frau Mundlos schlägt vor, für seniorengerechtes Wohnen eine Gemeinbedarfsfläche als Planungsziel auszuweisen.
Herr Schmidbauer erwidert, seniorengerechtes Wohnen falle unter das Planungsziel "Wohnen", nicht unter "Gemeinbedarf". Gemeinbedarfsflächen wären Flächen für Kindertagesstätten oder Schulen.
Herr Schröter spricht sich für eine andere Prioritätensetzung aus; Vorrang hätten für ihn das seniorengerechte Wohnen, Erweiterung der Kindertagesstätten und das Wohnen. Er möchte das seniorengerechte Wohnen wegen möglicher Synergieeffekte lieber nahe dem Heideblick bei den Schulen und dem Jugendzentrum angesiedelt sehen.
Herr Schmidbauer berichtet, dass mit dem ersten Bauabschnitt im Süden begonnen werde, da dort alle Flächen verfügbar seien. Im Norden gebe es noch keine größeren zusammenhängenden Gebiete, die ind er Verfügbarkeit der Stadt stehen. Im Übrigen werde der Flächennutzungsplan nur geändert, da entgegen der ursprünglichen Planung nun in dem Gebiet mehr Wohnflächen vorgesehen werden sollen. Die Gewerbeflächen würden damit verringert.
Herr Gorklo wünscht sich auch ein neues Gemeinschaftshaus und eine neue Bezirksgeschäftsstelle in Wenden-West.
Herr Kutschenreiter spricht sich ebenfalls für seniorengerechtes Wohnen nahe dem Heideblick aus.
Frau Retzlaff gibt zu bedenken, dass mangels Flächenverfügbarkeit dann möglicherweise viele weitere Jahre auf eine entsprechende Einrichtung gewartet werden müsste.
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
"1.Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die 147. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wenden-West, 1. BA" beschlossen.
2.Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West", WE 50, vom 9. Mai 1995, beschlossen und unter dem Titel „Wenden-West, 1. BA", WE 62, geführt."
Abstimmungsergebnis:
6 dafür 1 dagegen 0 Enthaltungen
Protokollnotiz:
Die CDU-Fraktion bittet darum, folgende Punkte in die weitere Planung aufzunehmen:
1. Der erste Bauabschnitt sieht eine Fläche vor für seniorengerechtes, betreutes Wohnen.
2. Bereits beim ersten Bauabschnitt wird die Planung einer erforderlichen Infrastruktur für die
wachsende Bevölkerung einbezogen und bestehende Infrastrukturelemente ggfs. angepasst.
3. Die Verkehrsführung zur Erschließung des angedachten Gewerbe- und Wohngebiets wird so
geplant, dass es zu keiner zusätzlichen über die bestehende hinausgehende Belastung für die
Menschen in den "alten" und "neuen" Wohngebieten kommt (kein
Gewerbedurchgangsverkehr), ggfs. unter Einbeziehung einer möglichen Veränderung der
Lage der Veltenhöfer Straße.
4. Der neue Bebauungsplan muss ein schlüssiges Entwässerungskonzept beinhalten. Trotz der
Versiegelung durch Wohnbebauung, Gewerbebebauung und Verkehrsflächen soll die
Entwässerung des Gebietes zu keiner zusätzlichen Belastung für benachbarte Gebiete
führen.
Niederschlagswasser soll so abgeleitet werden, dass es zu keiner stauenden Nässe im neuen
Bereich oder Erhöhung der Belastungen der benachbarten Gebiete kommen kann.
5. Der Grünbereich (im Text der Vorlage 18-08822 erwähnt auf Seite 2 im dritten Absatz als
"großzügiger Grünbereich" benannt) soll so gestaltet werden, dass der Charakter der
Lärmminderung, der Luftreinheit, Freizeitgestaltung/Naherholung zum Tragen kommt und "ein
qualitativer Übergang zwischen dem Gewerbebereich und dem Wohnquartier an der
südwestlichen Ortskante von Wenden geschaffen" wird.
Die SPD-Fraktion bittet um Berücksichtigung folgender Leitlinien zur Entwicklung des Stadtbezirkes Wenden-Thune-Harxbüttel im Zuge des neuen Baugebietes Wenden-West (Gesamtbetrachtung, alle Bauabschnitte) unter dem Titel
"Wohnstandort weiterentwickeln und Lebensqualität für alle Generationen stärken":
1. Planungsziel des Bebauungsplanes Wenden-West (Gesamtbetrachtung, alle Bauabschnitte)
soll vordergründig die strukturelle Weiterentwicklung des Wohnortes Wenden als Kernort des
Stadtbezirkes sein, der die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtbezirk
in den Mittelpunkt stellt.
2. Das Wohngebiet Wenden-West soll die Bedarfe zur Weiterentwicklung des Wohnstandortes
Wenden-Thune-Harxbüttel abdecken und als neue "Ortsmitte" Standort für seniorengerechtes
Wohnen, ein neues barrierefreies Dorfgemeinschaftshaus samt Bezirksgeschäftsstelle, einen
möglicherweise/nach Bedarf neu zu bauenden Kindergarten (in Ablösung des sanierungsbe-
dürftigen Baus in der Rathenowstraße) und für einen neuen Festplatz sein.
3. Weitere Beschränkungen der Lebensqualität durch Durchgangsverkehr, Lärmemissionen
oder Verminderung von Naherholungsflächen gilt es im Zuge der Entwicklung des Baugebietes
Wenden-West unbedingt zu vermeiden. Das neue Gewerbegebiet und Wohngebiet muss so
erschlossen werden, dass Wenden nicht von Durchfahrten belastet wird, sondern idealer-
weise die Verkehre vom Ort weggelenkt werden und das derzeitige Verkehrsproblem gelöst
wird.
4. Die Aufteilung der Flächen nach Nutzung sollen so aufgeteilt werden, dass gemessen an den
zu erwartenden steigenden Einwohnerzahlen noch ein gutes Gleichgewicht zwischen Wohn-
bebauung, Naherholungsflächen, Gewerbegebieten und Infrastruktur des alltäglichen Lebens
im Stadtbezirk gewährleistet ist. Auch muss die Einwohnerzahl nach Augenmaß wachsen, um
eine Integration in die vorhandene Dorfgemeinschaft zu ermöglichen.
5. Die Feldmark als zusammenhängende Naherholungsfläche zwischen Wenden, Thune und
Harxbüttel wird ohne Öffnung für Autoverkehr/MIV erhalten und so vom Gewerbegebiet Waller
See und dem neuen Gewerbestreifen entlang der Autobahn abgegrenzt, dass auch Schleich-
wege für den MIV nicht ermöglicht werden.
6. In der Umsetzung des Bebauungsplans soll die Wohnbebauung vor Umsetzung des
Gewerbegebietes erfolgen. Ohne Wohnbebauung werden keine Gewerbeflächen ausge-
wiesen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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486,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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194,5 kB
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