Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.09.2018 - 5 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung präsentiert das Konzept anhand einer Präsentation und beantwortet einzelne Fragen. Herr Bezirksbürgermeister Stülten empfindet den Nordosten der Stadt unterrepräsentiert. Auf die Nachfrage zu einzelnen Projekten aus den Workshops erläutert die Verwaltung, dass vor allem bestehende und große Rahmenprojekte in dem Konzept abgebildet sind. Viele kleinere Projekte sind noch nicht verortet und nur abstrakt dargestellt.

 

Es liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, der von Herrn Wendt, T. erläutert wird.

 

Als Punkt 5 soll eingefügt werden:

"Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen."

 

Der Stadtbezirksrat stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 14Dagegen: 0Enthaltungen: 0

 

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geänderter Beschluss:

 

"1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

5. r eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Mnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen.“

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise