Rat und Stadtbezirksräte
13.09.2018 - 7 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Do., 13.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenz vom Gleichstellungsreferat und Herr Bartels vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz erläutern die Vorlage zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept.
Einleitend gibt Frau Lenz einen Überblick über den bisherigen Werdegang des ISEK seit 2014 und die einzelnen Schritte bis zum heutigen Konzept.
Anschließend erläutert Herr Bartels das Teilraumkonzept 8, das auch den Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien beinhaltet. Auf Anfrage von Herrn Salveter zum Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet Braunschweig-Salzgitter informiert Herr Bartels, dass die Fläche aktuell noch im Flächennutzungsplan enthalten ist. Bei einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird die Politik beraten und entscheiden, welche Flächen zukünftig im Flächennutzungsplan enthalten sind.
Auf die Frage zur alten Bahnstrecke durch das Geitelder Holz Richtung Ringgleis erläutert Herr Bartels, dass die Verwaltung an diesem Standort über die Planung eines Geh- und Radweges nachdenkt.
Herr Höttcher kritisiert grundsätzlich an der ISEK-Planung, dass der Individualverkehr zurückgedrängt wird.
Herr Höttcher bringt einen Änderungsantrag ein, da in der Vorlage zum ISEK eine eindeutige Priorisierung fehlt. Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen (Abstimmungsergebnis: dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0) und unter Nummer 5 des Beschlusses der Vorlage zugeordnet.
Anschließend wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss (geändert):
1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.
2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.
4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.
5. Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,8 MB
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