Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.09.2018 - 6 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klein vom Referat 0120, Stadtentwicklung und Statistik, erläutert zu Beginn, was ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept ist und wozu es dient. Außerdem beschreibt Herr Klein den Weg zum heute vorliegenden Konzept seit dem Start mit der umfangreichen Grundlagenermittlung im Jahr 2014. Anschließend geht er auf das Leitbild mit den 5 erarbeiteten Leitzielen, den dazugehörenden Strategien und auf die daraufhin für 12 Arbeitsfelder eingerichteten Arbeitsgruppen ein.

Schließlich beschreibt Herr Klein, wie die Umsetzung des ISEK mittels noch zu bildender Projektteams vorgesehen ist.

 

Darauf aufbauend erläutert Frau Dirks vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Umweltschutz, das Teilraumkonzept  9, in dem die räumlichen Aspekte des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts dargestellt sind, die den Stadtbezirk Lehndorf-Watenbüttel betreffen. Darüber hinaus würden auch andere, qualitativ orientierte Rahmenprojekte des ISEK den Stadtbezirk betreffen. Die eingezeichneten Fragezeichen stünden für offene Entwicklungsperspektiven, z.B. für mögliche Bauflächen, die im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans geklärt würden.

Frau Dirks geht anschließend auf die dargestellten Rahmenprojekte "Braunschweigs Stadteingänge", das "Handlungsprogramm Integrierte Mobilität" und die Freiraumverbindungen ein und beschreibt sie.

 

Im Anschluss beantworten Herr Klein und Frau Dirks Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Der Regionalverband Großraum Braunschweig sei vermutlich zwar nicht in allen Arbeitsgruppen, zumindest jedoch in der AG Zukunftsorientierte Mobilität vertreten gewesen.

 

Herr Kamphenkel betont, die Hildesheimer Straße (erwähnt unter R. 06 im Teilraumkonzept 9)gehöre nicht mehr zum Stadtbezirk 321.

 

Das Teilraumkonzept soll eine von mehreren Grundlagen für die an den Beschluss des ISEK anschließende Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sein, der überwiegend den Bestand und die Verteilung neuer Nutzungen darstellen werde. Änderungen und Konkretisierungen gegenüber dem Teilraumkonzept seien durchaus möglich.

Die Grünfläche für den geplanten Görgemarkt am Franz-Rosenbruch-Weg gehöre nicht zum unveränderbaren Bestand.

 

Herr Grziwa vermisst in der Erläuterung zum Teilraumkonzept statistische Daten über die Altersstruktur der Bevölkerung im Stadtbezirk. Er verwies auf den hohen Anteil an über 65-jährigen im Stadtbezirk und die Notwendigkeit seniorengerechte Wohnungen und Einrichtungen zu schaffen. Zum Thema Senioren und deren Mobilitätsanforderungen sei kaum etwas im ISEK zu finden. Aus Erfahrung mit früheren Konzepten wie der Altenhilfeplanung sei er sehr skeptisch hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung der Projekte.

Herr Grziwa wurde auf die Ausführungen unter Arbeitsfeld 4 (Seite 64 ff) und Arbeitsfeld 12 (Seite 162 ff) und das erläuternde Vorgehen zur Umsetzung von Projekten aufmerksam gemacht.

 

Frau Ihbe ergänzt, ihr würden im Teilraumkonzept die notwendigen Begegnungsstätten/ Nachbarschaftstreffs für den Stadtbezirk fehlen. Dies habe in diesem Stadtbezirk eine hohe Priorität.

Ihr wurde erläutert, dass der Rat bereits einen Beschluss zur Aufstellung eines Bedarfsplans Nachbarschaftseinrichtungen gefasst habe. Dies ist eine noch zu konkretisierende Fachplanung, die im ISEK unter Rahmenprojekt Nr. 7 beschrieben ist.

 

Herr Dr. Vollbrecht stellt fest, im vorliegenden Stadtentwicklungskonzept sei bewusst keine Priorisierung vorgenommen worden. Daher verliest er einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der den Beschluss um einen neuen Punkt 5 ergänzen soll.

 

Herr Kamphenkel fordert, die im Teilraumkonzept dargestellten Umweltverbindungen müssten zukünftig unbedingt erhalten bleiben.

Ihm wurde erklärt, dass diese Verbindungen dargestellt sind, weil sie heute bereits und in Zukunft eine hohe Bedeutung haben.

 

Nachdem alle Fragen beantwortet wurden, einigt man sich darauf, den Beschlusstext mit dem Änderungsantrag zusammen zur Abstimmung zu stellen.

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Beschluss: geändert (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)

 

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

5.   Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9  dafür   0  dagegen   2  Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise