Rat und Stadtbezirksräte
26.10.2018 - 5.1 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Fr., 26.10.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 12:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hr. Walther stellt als Mitglied des Lenkungskreises kurz die grundsätzlichen Planungen zum ISEK vor: Es handele sich hierbei um die Folgerungen des Leitbildes aus Juni 2016. Es habe mehrere Arbeitsgruppen aus Verwaltungsvertretern und Fachexperten gegeben, die zu den zahlreichen Bürgeranregungen getagt hätten. Das ISEK solle den Handlungsrahmen der Stadt für die nächsten Jahre darstellen. Zu den im ISEK-Entwurf formulierten Projekten werde es jeweilige Einzelbeschlüsse geben. Wenn die Gremienvorlage durch alle Fachausschüsse und den Rat gelaufen sei, werde an die Umsetzung der Projekte gegangen.
Hr. Dr. Malorny berichtet für die Kulturverwaltung kurz zum Stand der Kulturentwicklungsplanungen: Die Besetzung der KultEP-Koordinationsstelle werde Mitte November erfolgen, ein Vorschlag für die Zusammensetzung des KultEP-Beirates werde zur nächsten Sitzung erfolgen. Wenn die Haushaltsmittel freigegeben würden, könne die Ausschreibung des Agenturauftrages beginnen.
Überdies stellt Hr. Dr. Malorny kurz die Planungen zum Ein-Standort-Konzept der Städtischen Musikschule vor.
Fr. Dr. Hesse berichtet über den CoLiving Campus und erwähnt die Jury-Sitzung des Johannes-Göderitz-Preises am 16.11.2018.
Auf Nachfrage von Prof. Dr. Biegel sagt die Verwaltung zu, die TU als Wissenschaftsstandort im ISEK aufzunehmen. Der Fehler werde kurzfristig korrigiert.
Ratsfrau Dr. Flake hinterfragt, warum die ebenfalls im ISEK für den Kulturbereich formulierten Projekte, wie die Kulturraumzentrale, in der Darstellung nicht auch genannt worden seien. Gerade die Tatsache, dass diese Projekte aus dem Kreis der Kulturschaffenden eingebracht worden seien, markiert, dass z. B. durch die Kulturraumzentrale eine Öffnung der bestehenden Kulturlandschaft für alle möglich werde. Fr. Dr. Hesse teilt hierzu mit, dass die Kulturverwaltung eine Priorisierung vornehmen musste und daher zunächst das Augenmerk auf die drei beschriebenen Projekte gerichtet habe. Übrige Projekte würden jedoch nicht in Vergessenheit geraten.
Ratsherr Dr. Büchs plädiert für eine stärkere Einbeziehung der Bundesforschungseinrichtungen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Bürgermitglied Hr. Dr. Eckhardt vermisst die Städtische Musikschule auf der Karte auf
S. 101. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.
2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.
4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.
Anlagen zur Vorlage
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